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Schilder - Was alles verboten ist

Was bedeutet die gestreifte Hundeschnauze auf dem Schild? Einen Maulkorb? Heißt das, daß Hunde mit Maulkorb verboten sind, Hunde ohne Maulkorb dagegen nicht? :kopfkratz
Ich denk, dem Tierchen fehlt die Leine, also ein Maulkorb allein gilt nicht.
Dass dort ganz einfach nur ein Hundeverbot besteht, unabhängig von Maulkorb, Leine, Stummelschwanz, Halsband, Farbe etc ist wohl schwierig zu erkennen, lässt aber einen tiefen Einblick in die Logik weiblicher Gedankenwelten zu! :D
 
Jaja, die Logik ist unser, wir gehen ins Detail :D!

Wenn das so ist, hätte man dem Bello aber auch den Maulkorb ersparen können - oder sich die Stricherl! Der Grafiker ist doch ein Mann, oder? ;)
 
dazu ein großes Blatt mit Bildern, auf dem man weder die Einzelteile wiedererkennt noch durchblickt, was wie womit verbunden werden soll. :confused: :nixweiss: :mad: :tuifal:
Das kenn ich, die Logik schafft da meist auch mehr als das Studium des ominösen Blattes.
Einmal hab ich es nicht geschafft, da bin ich voller Wut nochmal in dieses Möbelhaus gefahren, hab das Kastl genau angeschaut, alle Türln aufgemacht, sodass der Verkäufer ganz erfreut mir das Ding gleich nochmal andrehen wollte - dann hatt´s geklappt. Auch das ist: Learning by doing :D
 
Da der Belvedere-Garten auch seine sehr dicht bewachsenen Areale hat, könnte das Zeichen auch für gewisse Hobbysportler gemeint sein: was Beißkorb trägt, kann KEIN REH sein :D.
 
Heute in Fischamend zu Beginn einer Wanderung durch die Fischamender Auen an der Ostautobahn A4 neben einem Fußgängerdurchgang zur Au aufgenommen.

Wie sich das allerdings mit dem §33. (1) vereinbaren lässt, sei dahingestellt!

Fischamender Donauauen 004.jpg
 
Das ist der Klassiker! Einfach eine bedrohlich wirkende Tafel aufstellen - oder hat der (mir bekannte) Besitzer den Bescheid auch dazugehängt?
P.S.: In der Au oberhalb von Fischamend ist ein Wasserschutzgebiet, das allerdings mit einem anderen Text kundgemacht wird ;)
 
Hat er natürlich nicht und wo kein Bescheid ist, kann man auch keinen dazuhängen, vermute ich mal. :D
Auch in Wasserschutzgebieten gibt es kein Betretungsverbot, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt.

§ 94 NÖ Jagdgesetz

(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.

Wanderer werden wohl kaum mit einem Gewehr, Fallen etc. dieses Jagdgebiet betreten und einen Hund sollte man in so einem Fall sowieso an der Leine führen und nicht frei laufen lassen! :flott: :D

Aus § 134 des NÖ Jagdgesetzes kann ich kein Betretungsverbot für Wanderer herauslesen!
 
Gehen diese Paragrafen überhaupt irgendwie zusammen?
Denn "Jagdgebiet" ist eigentlich überall, sogar mir stünde ein "Jagdpachtschilling" (hat das früher geheißen, als es noch welche gab) zu für ein Stück Grund oberhalb des Felsens hinterm Haus, das an die Felder angrenzt. Obwohl mir das gar nicht recht ist, aber früher konnte man sich als Grundbesitzer gar nicht wehren.

Ich hatte mal einen Riesenkonflikt mit diesen Schießbrüdern: da läutete einer am Gartentor vorne beim Haus und noch bevor ich hinaus ging, stiegen hinten schon die anderen samt Hund über das Gartentor an der Einfahrt und suchten einen Hasen, der angeschossen über den Felsen abgestürzt war. Damals hatte ich selber noch einen Hund, der sich oft im Garten aufhielt.
Ich hab denen schon gesagt, was ich denke und als der Hund auf mich zugestürmt ist und sich sofort streicheln ließ, wurde er ganz streng zurück gepfiffen. Ich hab ihnen gesagt, dass sie ihn lassen sollen, wenigstens bliebe EIN sympatischer Eindruck zurück.
 
Heute anlässlich einer Rundwanderung im Weinviertel an einem Altarm der March aufgenommen. Die mitlesenden Damen dürfen wieder darüber diskutieren, ob das nur für Hunde ohne Beißkorb gilt! :D

Ein eher ungewöhnliches Verbotsschild! :)
Rochuskapelle - March 025.jpg
 
Gestern anlässlich einer Wanderung durch die prachtvolle Erlaufschlucht bei Purgstall aufgenommen.

Nur für Fußgeher!

Erlaufschlucht 059.jpgErlaufschlucht 058.jpg
 
Dann sieh dir mal den Schluchtweg (Fischersteig) an! ;)
 
Hab mir jetzt den Plan angeschaut: wir sind immer unten gegangen! Da gabs den Spazierweg (so sieht es zumindest aus) oben noch gar nicht so wie jetzt oder es war Grünzeug zwischen der Schlucht und man hat nichts gesehen ;).
 
Noch kann man erraten, daß hier kein Müllplatz ist – aber wohl nicht mehr lange. :D
 

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Das Schild dürfte inzwischen seine Gültigkeit verloren haben, da es sich an einem offiziellen Wanderweg befindet. Gestern am Höllgrabenweg im nördlichen Waldviertel aufgenommen.
Hoellgraben 046.jpg
 
Heute im Abstieg auf einer Forststraße im östlichen Teil der Hohen Wand aufgenommen.

Holzstreifen verboten!
Hohe Wand 025.jpg

Die Waldarbeit - „Holzstreifen“ - mit dem eigenen Pferd wird so genannt.

Ein anderer Begriff dafür ist Holzrücken, das mit Rückepferden durchgeführt wird. Dazu gibt es hier ein Video.
 
Auf manchen Abfallkörben in Ulm kann man nicht nur lesen, was alles nicht auf unsere Straßen gehört ("Aschenbecherinhalt, Dosen, Flaschen, Hundehaufen, Kaugummis, Obst- und Essensreste, Papiertaschentücher, Pappteller oder -becher, Verpackungen und Tüten sowie Zigarettenkippen"), sondern auch, was Zuwiderhandeln kostet: Wesentlich billiger als eine weggeworfene Cola-Dose kommt ein Kaugummi, obwohl man die Dose gut sieht und deshalb kaum drauftritt und schon gar nicht festklebt ... :kopfkratz
 

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Dose gut sieht und deshalb kaum drauftritt und schon gar nicht festklebt ... :kopfkratz
Vermutlich kommt es nicht so sehr auf die Passanten an, als auf den Aufwand: das große Zeug muss aufgesammelt werden, das kostet. Der Gummi hat sich entweder reingetreten, dann bleibt er - oder eingetreten, dann hat ihn einer mitgenommen :D.
 
Wenn ein Kaugummi aber mal in den Boden eingetreten ist dann bleibt er dort auch und kann nur mit sehr großen Aufwand wieder entfernt werden.
Glaube da gibt es ja sogar eine Spezialmaschine dafür.
Bei der Dose braucht es nur jemanden der sie aufhebt und gut ist.
Von mir aus könnte das auch alles noch viel teurer sein, finde es muss ja nicht sein, an jeder Ecke findet sich ein Mistkübel, das wird man ja noch schaffen.
 
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