Hallo Hornarum,
diese Vorstellung finde ich in irgendeiner Art und Weise nachvollziehbar.
Es ist aber ein ziemlich beachtliches Ergebnis, das noch heute so ausdrücklich belegen zu können.
Das HDA bringt einen ziemlich umfangreichen Katalog an Vorstellungen, die an die Schwangerschaft geknüpft werden.
In Bezug auf den Tod könnte es einerseits die Vorstellung sein, dass die Schwangere in einem Zustand der Schwäche und Schutzbedürftigkeit sei, aber auch dass das Ungeborene Kind schädlichen Einflüssen ("böser Blick" etc) besonders ausgeliefert sei.
Eine Schwangere darf keiner Hinrichtung, keinem "armen Sünder" nachgehen, mit keinem Toten zu tun haben, keinen Toten sehen und ihm die Augen schließen, keine Kindsleiche tragen, sonst hat das Kind Totenfarbe, kann den Mund nicht schließen, bekommt eingefallene oder blinde Augen oder stirbt. Unglück bringt es dem Kind, wenn die Schwangere an der Tischecke sitzt u.a.m.
Sie muß dafür sorgen, daß die Schwangere nichts Häßliches sieht (man verbirgt vor ihr Gebrechen), sondern sie möge schöne Dinge betrachten, damit sich "die Frucht nach dem Gedankengang der Mutter entwickelt".
(zitiert aus HDA, Schwangerschaft)
Wolfgang (
SAGEN.at)