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gegen den Aberglauben

Ulrike Berkenhoff

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Möchte hier einen interessanten Text eingeben: Eine Verordnung gegen den
Aberglauben , Friedrich Wilh., Kurfürst etc.: Lieber Getreuer etc.
"Demnach wir in Erfahrung gebracht, daß an etlichen Orten unserer Grafschaft
Mark viele abergläubische und böse Dinge annoch in Schwange gehen, als daß
auf Matthiae Abend Blätter ins Wasser gelegt, auf Petri Tag der Söllvogel
ausgetrieben, gewisse kranke Leute durch Anblasen gebeutet, Schweinshaare
ins feuer gelegt, am Neuenjahrstage die Bäume gebunden, Johanniskraut oder
Donnerlauch auf Johannistag in die Wände gestecket, Geister verwiesen,
Osterfeuer angezündet und dabei allerlei Gesäng mit Mißbrauch des N amens
Gottes gesungen, auch viel Mutwille getrieben, bei Einlegung des Flachses ins
Wasser zugleich Brot, Butter und Schmalz und dergleichen eingebunden und
eingeleget, Johannes-Kränze oder Kronen angehangen, Opfer gebetet, die
behreichen gebüget, Erdbrunnen gegen gewisse Ktankheiten gebrauchet, auf
Maitag das Vieh gequicket und die Quickrute an die Türen und Hecken des Hofes
ausgestecket, auf drei Feiertage gesegnet
 
(Forts.)
das Haar gegen gewisse Krankheiten ebgeschnitten und mit Feuer verbrannt, item bei Leichen das Reefstroh verbrannt und des Toten Gebot zuletzt an einen
hohlen Baum gebracht werde, wie auch auf gewisse Tage das Vogelschießen
gehalten und andern dergleichen unterschiedliche so recht heidnische, als
sonst abergläubische und gottlose Dinge verübt werden, die bereits guten Teils von uns mehrmals ernstlich verboten worden seynd. und wir dann solche und dergleichen abergläubische verbotene Sachen bei unsern Untertanen ohne
unterschied der Religion, ganz u. gar abgestellet, darüber festgehalten und die
verbrechern zur gebührenden Strafe gezogen wissen wollen, als ergehet unser
gnädigster und zugleich ernster Befehl hiermit an Euch, in unserm Euch anver-
trauten Amte die unfehlbare Versehung zu tun, daß ob erwähnte u. dergleichen
böse Dinge hinfüro ganz unterlassen u. von den Untertanen gar nicht mehr verübt werden. Inmaßen ihr solches in unserm hohen Namen öffentlcih verbieten,
darüber steif und fest halten u. alle diejenigen, welche darwiderhandeln,
gebührend zu bestrafen, in das Brüchtengedinge verzeichnen, auch wie ihr
solches verrichtet habt u. wie sichs deshalb in eurem anvetrauten Amte
eigentlich verhält
 
(Forts.)
Uns untertänigst berichten u. dieses von den Kanzeln publiciren lassen sollet.
Wir versehen uns dessen u. bleiben Euch mit Gnaden gewogen, Gegeben Kleve
in unserem Regierungsrath d. 18. Juli 1669. Anstatt u. von wegen höchstged. Sr.
Kurfürstl. Durchlaucht, Frhr. von Heiden, Wilh. Bachmann, H. Hans. Unserm
Amtmann zu Wetter (a.d.Ruhr) Obristleutnant u. lieben getreuen Christoph
Ph. von Loe (Auf das e gehören 2 Punkte, kann ich nicht schreiben)
Dies über den Aberglauben in meiner westfälischen Heimat!
Quelle: Sagen, Märchen, Legenden u. Aberglaube zwischen Ruhr u. Lippe
Ein Buch der Ruhrnachrichten (Zeitung)
Viele Grüße von Ulrike (einige eventuelle Rechtschreibfehler bitte entschuldigen)
P.S. Die Aufzählung der "Schändlichkeiten" finde ich interessant, alle
Ausdrücke verstehe ich allerdings nicht. Vielleicht kennt hier jemand Ähnliches?
 
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