LS68
Member
Gestern war eine Sendung über den 2. Untergan Thüringens.
Es war sehr interesant. Die ersten Grafen wurden von Karl dem großen eingesetzt. Es wurden nur Franken eingesetz, egal für welche fränkische Provinz. Also auch in Sachsen und Thüringen.
Der Grund meines Beitrags ist : Kennt jemand den Unterschied zwieschen einer Hochzeit nach fränkischen Recht und einer nach Thüringer Recht zur Zeit Karl des Großen.
Der Film bezog sich auf einen Türinger Aufstand unter Hartar ?? gegen Karl im 7. Jahrhundert wegen der Hochzeitse4iner Tochter mit einen Franken.
Ich schätze der unterschied liegt darin, wer die Mitgift mitbringt, bin mir aber überhaupt nicht sicher .
Es war sehr interesant. Die ersten Grafen wurden von Karl dem großen eingesetzt. Es wurden nur Franken eingesetz, egal für welche fränkische Provinz. Also auch in Sachsen und Thüringen.
Der Grund meines Beitrags ist : Kennt jemand den Unterschied zwieschen einer Hochzeit nach fränkischen Recht und einer nach Thüringer Recht zur Zeit Karl des Großen.
Der Film bezog sich auf einen Türinger Aufstand unter Hartar ?? gegen Karl im 7. Jahrhundert wegen der Hochzeitse4iner Tochter mit einen Franken.
Ich schätze der unterschied liegt darin, wer die Mitgift mitbringt, bin mir aber überhaupt nicht sicher .