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Dashcam - Rechtslage Italien

Dresdner

Active member
Eine Frage an die südtiroler Forenmitstreiter.

Wie ist die Rechtslage für die Benutzung einer Dashcam (Autokamera) in Italien, speziell in Südtirol?

In Deutschland ist die Benutzung gestattet, in Österreich dagegen streng verboten und mit einer hohen Geldbuße belegt (http://www.nachrichten.at/nachrichten/web/Keine-Dashcams-fuer-Oesterreichs-Autofahrer;art122,1113937).

Da Unkenntnis ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt, meine Anfrage an die südtiroler Forengemeinde.

An welche offizielle Stelle in Bozen, von der man auch eine Antwort erhält, kann man sich ggf. mit einer solchen Fragestellung (formuliert in deutscher Sprache) wenden? Ist ja alles etwas komplizierter in Italien mit den Carabinerie, die eine Art Militärpolizei sein und dem Verteidigungsministerium unterstehen sollen sowie der Polizei (Polizia) des Innenministeriums - oder nennt man diese eigentliche Polizei in Südtirol wie in Österreich Gendarmerie?:kopfkratz

Dresdner
 
In Italien gibt es nicht nur eine "Polizei", sondern mehrere Wachkörper mit sich zum Teil überschneidenden Kompetenzen. In Bezug auf Straßenverkehr habe ich bisher immer nur die "Carabinieri" gesehen, die eigentlich vom Militär kommen. In den größeren Städten sieht man auch die Stadtpolizei. Von der dörflichen Gemeindepolizei habe ich gehört, diese Polizisten habe ich aber noch nie selbst gesehen.

In Bezug auf Autokameras habe ich gehört, dass diese in Italien ebenso wie Radarwarner verboten seien. Hundert Prozent bin ich allerdings nicht sicher, denn sonst könnte ja auch Google nicht sein aufwändiges Street-View-Projekt in Italien betreiben...

Ich glaube derlei Verbote von Autokameras in Österreich waren ein äußerst unüberlegter Schachzug des Gesetzgebers auf Einsager bestimmter Lobbies!

Diese Verbote von Kameras müssen ein baldiges Ablaufdatum haben, denn die Autoindustrie ist stark genug um Druck auf den Gesetzgeber zu machen, denn die aktuellen und zukünftigen Autos haben die Kameras ja serienmäßig eingebaut - zB Rückfahrkameras oder Navis mit Realbild.
Reisebusse haben seit vielen Jahren Kameras serienmäßig eingebaut, ich könnte mir daher auch vorstellen, dass man (wenn man genug Geld hat) das Gesetz relativ locker wegen Ungleichbehandlung kippen könnte.

Also müssen wir hier an dieser Stelle noch auf eine Expertenmeinung besonders in Bezug auf Deine Frage Italien warten!

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Eine Frage an die südtiroler Forenmitstreiter.

Wie ist die Rechtslage für die Benutzung einer Dashcam (Autokamera) in Italien, speziell in Südtirol?

In Deutschland ist die Benutzung gestattet, in Österreich dagegen streng verboten und mit einer hohen Geldbuße belegt (http://www.nachrichten.at/nachrichten/web/Keine-Dashcams-fuer-Oesterreichs-Autofahrer;art122,1113937).

Da Unkenntnis ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt, meine Anfrage an die südtiroler Forengemeinde.

An welche offizielle Stelle in Bozen, von der man auch eine Antwort erhält, kann man sich ggf. mit einer solchen Fragestellung (formuliert in deutscher Sprache) wenden? Ist ja alles etwas komplizierter in Italien mit den Carabinerie, die eine Art Militärpolizei sein und dem Verteidigungsministerium unterstehen sollen sowie der Polizei (Polizia) des Innenministeriums - oder nennt man diese eigentliche Polizei in Südtirol wie in Österreich Gendarmerie?:kopfkratz

Dresdner
Gendarmerie gab es in Österreich, jetzt ist es die Polizei.
 
In Italien gibt es nicht nur eine "Polizei", sondern mehrere Wachkörper mit sich zum Teil überschneidenden Kompetenzen. In Bezug auf Straßenverkehr habe ich bisher immer nur die "Carabinieri" gesehen, die eigentlich vom Militär kommen. In den größeren Städten sieht man auch die Stadtpolizei. Von der dörflichen Gemeindepolizei habe ich gehört, diese Polizisten habe ich aber noch nie selbst gesehen.

In Bezug auf Autokameras habe ich gehört, dass diese in Italien ebenso wie Radarwarner verboten seien. Hundert Prozent bin ich allerdings nicht sicher, denn sonst könnte ja auch Google nicht sein aufwändiges Street-View-Projekt in Italien betreiben...

Ich glaube derlei Verbote von Autokameras in Österreich waren ein äußerst unüberlegter Schachzug des Gesetzgebers auf Einsager bestimmter Lobbies!

Diese Verbote von Kameras müssen ein baldiges Ablaufdatum haben, denn die Autoindustrie ist stark genug um Druck auf den Gesetzgeber zu machen, denn die aktuellen und zukünftigen Autos haben die Kameras ja serienmäßig eingebaut - zB Rückfahrkameras oder Navis mit Realbild.
Reisebusse haben seit vielen Jahren Kameras serienmäßig eingebaut, ich könnte mir daher auch vorstellen, dass man (wenn man genug Geld hat) das Gesetz relativ locker wegen Ungleichbehandlung kippen könnte.

Also müssen wir hier an dieser Stelle noch auf eine Expertenmeinung besonders in Bezug auf Deine Frage Italien warten!

Wolfgang (SAGEN.at)
diverse neue Autos haben ja statt Seitenspiegel Kameras, wegen dem cw-Wert. Ich denke, das Problem mit dem Gesetz ist die Aufzeichnungsmöglichkeit!!
 
Mit der Aufzeichnungsmöglichkeit magst Du recht haben!
Aber dazu wieder zwei Gegenargumente:
- ausnahmslos alles was digital ist oder digital vorliegt, lässt sich auch aufzeichnen.
- ein 5-Minuten Loop, der sich selbst nach einigen Minuten wieder löscht ist nach meiner Einschätzung keine Aufzeichnung im Sinne einer Archivaufzeichnung. Solche Looping-Kameras gibt es wohl hunderttausende allein in Österreich, von Öffis bis hin zu Toiletten. Da wäre ja das ganze Land illegal...

Ich erachte das Gesetz daher für völlig schwachsinnig.

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Mit der Aufzeichnungsmöglichkeit magst Du recht haben!
Aber dazu wieder zwei Gegenargumente:
- ausnahmslos alles was digital ist oder digital vorliegt, lässt sich auch aufzeichnen.
- ein 5-Minuten Loop, der sich selbst nach einigen Minuten wieder löscht ist nach meiner Einschätzung keine Aufzeichnung im Sinne einer Archivaufzeichnung. Solche Looping-Kameras gibt es wohl hunderttausende allein in Österreich, von Öffis bis hin zu Toiletten. Da wäre ja das ganze Land illegal...

Ich erachte das Gesetz daher für völlig schwachsinnig.

Wolfgang (SAGEN.at)

ja. Finde ich auch.
 
Dieses überhastete, völlig überzogene und dem Gesetzgeber von Panikmachern reingedrückte Gesetz in Österreich wird sich - wie schon geschrieben - auch deshalb nicht halten können, weil die Industrie in immer mehr Produkten Kameras anbietet.

Als Beispiel sei der neue Renault Kwid genannt, der für Gehfaule angeblich mit Quadrocopter ausgeliefert wird, damit mal mal zwischendurch die Umgebung ansehen kann.

Es wird wohl noch in diesem Jahr jedes Werkzeug mit jeglicher Mobilität, vom Spazierstock, über Fahrrad bis zur Motorsäge mit eingebauter Kamera angeboten werden.

Wolfgang (SAGEN.at)
 
So, ich habe jetzt dank der freundlichen Hilfe des TV Schenna Kontakt mit der Stadtpolizei Bozen aufnehmen können.

Eine offizielle Auslegung der Gesetzeslage gibt es selbst dort nicht, man müsste sich an die oberste Datenschutzbehörde in Rom wenden, was mir, auf Grund fehlender italienischer Sprachkenntnisse, nicht möglich ist.

Die Polizei teilt jedoch mit, dass sie derartige Geräte nicht aus dem Verkehr zieht und man diese auf italienischen Straßen auch benutzen darf. Die Aufzeichnungen dürfen allerdings nicht weitergegeben und vor allem nicht bei youtube & Co. eingestellt werden.

Sie dürfen einzig für die Dokumentation eines Unfallgeschehens sowie für die Aufklärung anderer Straftaten verwendet werden. Selbstverständlich ist es dann immer noch Sache des Richters, welche Beweismittel er zulässt und wie er diese bewertet. Aber das ist in deutschen Landen genauso.

Ich nutze übrigens eine sehr komfortable Dashcamapp unter Android, die sogar im Hintergrund laufen kann, während im Vordergrund z.B. eine Naviapp läuft. Externe Einsteigercams, die ich getestet habe, hatten eine miese Bildqualität und der Vorteil der Smartphonevariante ist auch, dass man nicht noch ein zusätzliches Gerät an der Frontscheibe hat.

PS: Was die angesprochenen Fahrzeuge ohne Rückspiegel, dafür aber mit Kamerasystem angeht - auch diese müssen - wie jedes andere Fahrzeug auch - über eine Betriebserlaubnis verfügen, in Deutschland erteilt diese das Kraftfahrbundesamt. In Österreich sollte es eine Behörde geben, die die gleichen Aufgaben erfüllt. Letztendlich muss sich diese Behörde dann mit der Datenschutzkomission abstimmen, ob sie eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt oder verweigert. In zweitem Fall dürften dann derartige Fahrzeuge in Österreich nicht zugelassen werde. Trotzdem dürften derartige, in anderen EU-Staaten zugelassene Fahrzeuge, in Österreich fahren, da dann EU-Recht über Landesrecht steht.

So macht man halt aus einer Mücke einen Elefanten ...:kopfkratz
 
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