althea
Member
Die sogenannte Panoramafreiheit ermöglicht es uns im Urlaub oder in der Freizeit Gebäude zu fotografieren - um sie beispielsweise hier als Rästelfrage einzustellen. ;-)
Nun soll am 9. Juli das EU-Urheberrecht novelliert werden.
Zur Diskussion steht nun die Beschränkung der Panoramafreiheit, da Bilder die veröffentlicht werden, theoretisch kommerziell genutzt werden können und somit die abgebildeten Objekte dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Will man beispielweise am romantischen Wiochenende in Paris den beleuchteten Eiffelturm als dekorativen Hintergrund für seine Liebste, muss man bei der Firma anfragen die das Beleuchtungskonzept erstellte. (!)
Veröffentlicht man eine Stadtansicht auf der von Archtekten geplante Gebäude sichtbar sind, muss man dort anfragen, ob das veröffentlicht werden darf... etc.
Sollte diese Neuerung wirklich durchgehen, kann man sich nur an den Kopf greifen...
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-06/urheberrecht-panoramafreiheit-eu-facebook-bilder
LG
althea
Nun soll am 9. Juli das EU-Urheberrecht novelliert werden.
Zur Diskussion steht nun die Beschränkung der Panoramafreiheit, da Bilder die veröffentlicht werden, theoretisch kommerziell genutzt werden können und somit die abgebildeten Objekte dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Will man beispielweise am romantischen Wiochenende in Paris den beleuchteten Eiffelturm als dekorativen Hintergrund für seine Liebste, muss man bei der Firma anfragen die das Beleuchtungskonzept erstellte. (!)
Veröffentlicht man eine Stadtansicht auf der von Archtekten geplante Gebäude sichtbar sind, muss man dort anfragen, ob das veröffentlicht werden darf... etc.
Sollte diese Neuerung wirklich durchgehen, kann man sich nur an den Kopf greifen...
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-06/urheberrecht-panoramafreiheit-eu-facebook-bilder
LG
althea