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Panormafreiheit in Gefahr?

althea

Member
Die sogenannte Panoramafreiheit ermöglicht es uns im Urlaub oder in der Freizeit Gebäude zu fotografieren - um sie beispielsweise hier als Rästelfrage einzustellen. ;-)

Nun soll am 9. Juli das EU-Urheberrecht novelliert werden.
Zur Diskussion steht nun die Beschränkung der Panoramafreiheit, da Bilder die veröffentlicht werden, theoretisch kommerziell genutzt werden können und somit die abgebildeten Objekte dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

Will man beispielweise am romantischen Wiochenende in Paris den beleuchteten Eiffelturm als dekorativen Hintergrund für seine Liebste, muss man bei der Firma anfragen die das Beleuchtungskonzept erstellte. (!)

Veröffentlicht man eine Stadtansicht auf der von Archtekten geplante Gebäude sichtbar sind, muss man dort anfragen, ob das veröffentlicht werden darf... etc.

Sollte diese Neuerung wirklich durchgehen, kann man sich nur an den Kopf greifen...

http://www.zeit.de/digital/internet/2015-06/urheberrecht-panoramafreiheit-eu-facebook-bilder

LG
althea
 
Ich finde, diese Bilder sind kostenlose Werbung für Gebäude, Städte und diverse Betreiber!!

Vermutlich will man wieder einmal von den richtigen Problemen ablenken oder sie sind in den Köpfen tatsächlich noch nicht angekommen.

Wer von den Zuständigen sollte sich denn mit 1000en Anträgen beschäftigen??? Denen ist vermutlich weniger langweilig als den mit solchen Ansinnen Befassten.
 
Will man beispielweise am romantischen Wochenende in Paris den beleuchteten Eiffelturm als dekorativen Hintergrund für seine Liebste, muss man bei der Firma anfragen die das Beleuchtungskonzept erstellte. (!)
Das ist tatsächlich bereits heute der Fall. Den Eiffelturm kannst Du jederzeit fotografieren, aber die Beleuchtung wurde als Kunstwerk von der Betreibergesellschaft urheberrechtlich geschützt.:down:
 
Mir geht es bei meiner Frage nicht um den Eiffelturm und derartig bekannte Bauwerke. Ich habe Sorge, dass man überhaupt keine Gebäude mehr fotografieren darf. Ich kenne mich nicht aus, falls es zu dieser Einschränkung kommt, was man dann noch fotografieren darf und was nicht.
 
Ich geb' Dir vollkommen Recht! Das war auch nur zur Bestätigung Deiner Befürchtungen gedacht.
Vielleicht werden's ja noch eine Schausteuer erfinden. Schließlich verinnerlicht man alles, was man erblickt in einer gewissen Weise. Also her mit einer Gebühr für alles, was man ansieht! :rcain: :smi_ersch :rcain:
 
Ich geb' Dir vollkommen Recht! Das war auch nur zur Bestätigung Deiner Befürchtungen gedacht.
Vielleicht werden's ja noch eine Schausteuer erfinden. Schließlich verinnerlicht man alles, was man erblickt in einer gewissen Weise. Also her mit einer Gebühr für alles, was man ansieht! :rcain: :smi_ersch :rcain:
Vielleicht führt es aber auch nur zu einer ausufernden Menge neuer Verbotsschilder. Für die haben wir hier ja auch einen Thread. :smiley_da Ich hoffe immerhin, daß man Schilder, auf denen der Designer keinen Copyrightsvermerk angebracht hat, weiterhin fotografieren und veröffentlichen darf. :kopfkratz
 
Ich geb' Dir vollkommen Recht! Das war auch nur zur Bestätigung Deiner Befürchtungen gedacht.
Vielleicht werden's ja noch eine Schausteuer erfinden. Schließlich verinnerlicht man alles, was man erblickt in einer gewissen Weise. Also her mit einer Gebühr für alles, was man ansieht! :rcain: :smi_ersch :rcain:


..eine "Schausteuer"? Recht weit sind wir ja nicht davon entfernt was die Absurdität betrifft:
in unserm lieben Österreich gibts ja auch eine sogenannte "Luftsteuer" (eig. Gebrauchsabgabe), die euch "Schild(a?)erfotografen" wohl bekannt sein wird.
*g*

https://www.geldmarie.at/steuern/luftsteuer.html

LG
althea
 
Nun soll am 9. Juli das EU-Urheberrecht novelliert werden.
Zur Diskussion steht nun die Beschränkung der Panoramafreiheit, da Bilder die veröffentlicht werden, theoretisch kommerziell genutzt werden können und somit die abgebildeten Objekte dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

Wieder mal eines jener sinnfreien Projekte, welches Politiker jedweder Herkunft aushecken und sich dann auch noch wundern, das die Politikverdrossenheit immer weiter zunimmt, sich immer weniger Leute an Wahlen beteiligen und sich dafür andere Wege zur Durchsetzung ihrer Interessen suchen - wie derzeit hier in unserer Region immer deutlicher zu sehen.

Ein kleiner Diskurs sei erlaubt:
Prof. Martin Müller verglich das Denken der heute Herrschenden in einem treffenden Vergleich mit Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der ausführte "es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen".
(Sächsische Zeitung / 27.06.2015 / S.6)


Zum Glück leben wir nicht mehr im 17. Jahrhundert und die Menschen wissen sich - hoffentlich - zu wehren.

Man sollte sehr genau hinschauen, was die Eurokraten beschließen, auch hinsichtlich des Passus "kommerzielle Nutzung".
Vielleicht aber auch ganz lehrreich für die Generation der Facebook- und Selfieposter, die ohne AGB-Kenntnis bzw. -Verständnis die US-Datenkraken mit Material füttern, welches diese nach eigenem Belieben verwenden.
 
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..eine "Schausteuer"? Recht weit sind wir ja nicht davon entfernt was die Absurdität betrifft:
in unserm lieben Österreich gibts ja auch eine sogenannte "Luftsteuer" (eig. Gebrauchsabgabe), die euch "Schild(a?)erfotografen" wohl bekannt sein wird.
*g*

https://www.geldmarie.at/steuern/luftsteuer.html

LG
althea
:smi_ersch Sowas ist ja noch nicht mal unseren deutschen Behörden eingefallen!!! :rotfl:

Aber die Sache scheint doch noch ausbaufähig zu sein: Wenn man in Wien außen am Grundstückszaun (also im öffentlichen Raum) ein Schild "Warnung vor dem Hunde" anbringt, fällt das nur unter "F. Nutzungen ohne Abgabe, aber Anzeigepflicht" (Admin: externer Link existiert nicht mehr) – wie kann sich eine Stadt um solche Verdienstmöglichkeiten bringen?! :smi_nein:
 
AW: Panoramafreiheit in Gefahr?

Mir geht es bei meiner Frage nicht um den Eiffelturm und derartig bekannte Bauwerke. Ich habe Sorge, dass man überhaupt keine Gebäude mehr fotografieren darf. Ich kenne mich nicht aus, falls es zu dieser Einschränkung kommt, was man dann noch fotografieren darf und was nicht.
Die sogenannte Panoramafreiheit ermöglicht es uns im Urlaub oder in der Freizeit Gebäude zu fotografieren - um sie beispielsweise hier als Rästelfrage einzustellen. ;-)
Nun soll am 9. Juli das EU-Urheberrecht novelliert werden.
Zur Diskussion steht nun die Beschränkung der Panoramafreiheit, da Bilder die veröffentlicht werden, theoretisch kommerziell genutzt werden können und somit die abgebildeten Objekte dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Wieder mal eines jener sinnfreien Projekte, welches Politiker jedweder Herkunft aushecken und sich dann auch noch wundern, das die Politikverdrossenheit immer weiter zunimmt, sich immer weniger Leute an Wahlen beteiligen und sich dafür andere Wege zur Durchsetzung ihrer Interessen suchen - wie derzeit hier in unserer Region immer deutlicher zu sehen.
Sollte die Novellierung so weit gehen, dass Privatpersonen, welche Gebäude etc. ohne Bewilligung fotografieren (zB Touristen oder Leute, die gerne fotografieren und diese Bilder dann ins Netz stellen, oder auch für ein Buch verwenden) und sich damit strafbar machen, sind diese Bedenken natürlich mehr als gerechtfertigt!

Betrachtet man das Problem unter anderen Gesichtspunkten, wird es schon interessanter, zB was Google betrifft. Google schickt seine Autos in die ganze Welt um alles zu fotografieren und verdient auch sehr viel Geld damit, ohne dafür, das so nebenbei, entsprechende Steuern zu bezahlen! Es ist zwar recht interessant alles einsehen zu können und auch im Rätselthread :) recht praktisch, doch was den Datenschutz betrifft, äußerst fragwürdig!
Hat schon jemand von euch https://showmystreet.com/ verwendet? Da kann man sein Haus sehr genau herauszoomen! Unter Bedachtnahme eines Missbrauchs, erscheint das schon mehr als bedenklich! Am 8. Mai dieses Jahres wurde sogar eine Drohne über dem Bundeskanzleramt in Wien gesichtet!
Da sehe ich einen echten Bedarf, sich mit dieser Materie ganz genau auseinander zu setzen!

Hier ein Artikel vom 27.06.2015 in der Frankfurter Allgemeinen zum Thema Panoramafreiheit!
 
Das Urheberrecht ist (zumindest in Deutschland, aber anderswo sicher ebenso) eine derart komplizierte Angelegenheit, daß da nur darauf spezialisierte Anwälte durchblicken. Ein solcher hat in den 80er Jahren mal zu mir (und meinen Kollegen) grinsend gesagt: "Wer irgendwas veröffentlicht, steht sowieso schon mit einem Fuß im Gefängnis." Dazu brauchen wir gar nicht zusätzlich eine Aufhebung der Panoramafreiheit.

Nur wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. ;) Seit ich bei SAGEN.at Bilder einstelle, bin ich mir sicher, ständig gegen irgendwelche urheberrechtlichen Vorschriften zu verstoßen. Bisher bin ich aber noch in Freiheit und habe auch noch keine Klagen oder Zahlungsaufforderungen erhalten. Als Beispiel nur mal ein Text zum Veröffentlichen alter Ansichtskarten.
 
Diese Sage von der Burg Lichtenstein war mit einigen Fotos, die ich von der Burg gemacht hatte illustriert. Aufgrund einer Mail, die ich daraufhin von der Liechtensteinschen Gutsverwaltung bekam :Niemals: und nach Rücksprachen mit dem Administrator dieser Seite entfernten wir die Bilder. Wer legt sich schon gerne mit dem Anwaltsheer eines ganzen Fürstentums an? ...... :smi_heult
 
Diese Sage von der Burg Lichtenstein war mit einigen Fotos, die ich von der Burg gemacht hatte illustriert. Aufgrund einer Mail, die ich daraufhin von der Liechtensteinschen Gutsverwaltung bekam :Niemals: und nach Rücksprachen mit dem Administrator dieser Seite entfernten wir die Bilder. Wer legt sich schon gerne mit dem Anwaltsheer eines ganzen Fürstentums an? ...... :smi_heult
Dann ist sowas also doch schon vorgekommen! ;) Wieso darf man keine Fotos einer Burg veröffentlichen? Oder waren es Innenaufnahmen? Wurde das näher begründet?
Ach, ich sehe schon – du hast dieses Formular (Admin: externer Link existiert nicht mehr) nicht ausgefüllt! :nono:
 
Leider habe ich diese Mail nicht mehr (ist auch schon lange her). Sie argumentierten, soweit ich mich erinnern kann, mit "Privatgrund" und ich weiß natürlich nicht, welche der umliegenden Wiesen dem Liechtenstein gehören und welche nicht.
 
Soweit ich das verstehe, ist dieser Unfug nur ein Entwurf, der auch bei Beschluss nur eine Empfehlung an die EU-Länder wäre.
Zudem hat es sich nun wohl auch bis zu den realitätsentferntesten EU-Bürokraten und EU-Beamten durchgesprochen, dass da ein paar von der Bevölkerung recht unbeliebte Fehler in deren Systemen sind...

Zu diesem Thema sei jedoch erwähnt, dass in Österreich schon seit langem jedes kommerzielle Foto aus Wald, Wiese, See, Berg etc genehmigungspflichtig wäre und zwischen 400 und 1200 Euro Gebühr bei den Bundesforsten zu entrichten wären. Ich habe noch nie gehört, dass professionelle Fotografen oder Filmer sich auch nur im Geringsten mit diesem Unfug befasst hätten... :)

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Ich habe noch nie gehört, dass professionelle Fotografen oder Filmer sich auch nur im Geringsten mit diesem Unfug befasst hätten...

Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was er ins Internet stellt und was nicht. Bei professionellen Anbietern ist davon auszugehen, dass sie die rechtlichen Bedingungen kennen, aber sowohl für den Profi als auch für den Laien gilt: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.

Die gegenwärtige Rechtslage zum Thema: https://www.medienrecht-urheberrech...-in-der-oeffentlichkeit-panoramafreiheit.html

Bedenken sollte man, dass seit einigen Jahren Anwaltskanzleien gezielt das Internet nach möglichen Urheberrechtsverletzungen durchsuchen und dann abmahnen.

Was Österreich direkt betrifft ist mir bekannt, dass Ansichtskartenverlage sehr genau beobachten, welche ihrer historischen Aufnahmen wo präsentiert werden. Ich hatte diesen Fall einmal auf meiner HP, konnte aber die schriftliche Nutzungsgenehmigung der Verlagsdirektorin vorweisen.
Seitdem vermeide ich weitgehend die Veröffentlichung von Bildern anderer Autoren, selbst wenn ich deren Genehmigung habe. Es sind ja auch nicht immer die Rechteinhaber selbst, die recherchieren - manchmal ist es auch z.B. der missliebige Kollege ...

Als Privatperson sollte man zudem beachten, dass ein Rechtsstreit viel Geld kostet, was der Profi über Haftpflichtversicherung bzw. Rechtsunterstützung über seinen Verband abdeckt.
 
Der Schwachsinn ist vom Tisch :smiley_da
Quelle: Ö1, 17h-Nachrichten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber nicht für Frankreich, Italien ...

In Italien gibt es überhaupt keine Ausnahmen vom Urheberrecht, urheberrechtlich geschützte Gebäude dürfen sie noch nicht einmal zu privaten Zwecken fotografieren.
Quelle: http://www.digitaler-fotokurs.de/Rechtliche_Fragen.html

Somit ist jedes Gebäudefoto - auch hier im Forum - illegal. Wer kann schon sagen, dass die Schutzfrist abgelaufen ist, vor allem dann, wenn in der Zwischenzeit am Gebäude Veränderungen vorgenommen wurden, die wiederum "schützenswert" sind.
 
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