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Galgen Arbesbach
harry

Galgen Arbesbach

Der Galgen von Arbesbach, Bezirk Zwettl [https://goo.gl/maps/x1bhSJdXCpZ45pso9]

Der Galgen besteht aus einem Mauerring mit einem mannsbreiten Durchlass und drei starken Säulen, die in die Mauer integriert sind. Ihre Enden waren einst mit Holzbalken verbunden. An diesen wurden die Gerichteten gehenkt. Auch andere Exekutionsarten, wie Rädern, Verbrennen oder Enthaupten wurden innerhalb des Ringes durchgeführt.

Über die letzte Hinrichtung wird berichtet:
Thomas Rametsteiner kaufte 1709 fünf Gründe am hinteren Ortenstein und verkaufte dieselben wieder 1725 an den Gatten seiner Ziehtochter. Als dieser starb brannte das Haus von Verbrecherhand angezündet völlig ab, wobei 7 Personen, alles Vieh und alles Hab und Gut mitverbrannten. Rametsteiners Weigerung, dem Leichenbegängnis der sieben total verkohlen Körper beizuwohnen, machten ihn als Brandstifter verdächtig. Er wurde verhaftet, leugnete aber beharrlich. Nach dem Gutachten von sechs Wiener Rechtsgelehrten wurde das hochnotpeinliche Verfahren gegen Rametsteiner eröffnet. Bei Anlegung der Daumenschraube gestand er. Das kaiserliche Endurteil vom 10. Mai 1728 lautete dahin, dass der Delinquent zur gewöhnlichen Richtstätte zu führen sei, wo ein Scheiterhaufen vorgerichtet sein müsse. Unterwegs wäre Rametsteiner auf den Ort der Missetat noch aufmerksam zu machen und ihm angesichts der Brandstätte ein "Zwick mit einer glühenden Zange an der rechten Brust zu geben"; sodann habe man ihn zum Scheiterhaufen zu bringen, ihm wieder und zwar an der linken Brust "einen Zwick" mit der glühenden Zange zu geben und ihn zu Staub und Asche zu verbrennen, diese aber in die Luft zu streuen. Um den Tod des Brandstifters zu beschleunigen, band man ihm zwei geladene Terzerolläufe und ein mit Pulver gefülltes Säckchen unter dem Kinn fest. Die Hinrichtung erfolgte am 30. Mai 1728).

Quelle: Ortskunde von Arbesbach, Hrsg.: J. Bauer / H. Rotter
©Harald Hartmann, April 2009

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Rechtsdenkmäler
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harry
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