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Faltersäule Seyfrieds
harry

Faltersäule Seyfrieds

Faltersäule (Falltorsäule) von Seyfrieds in der Stadtgemeinde Heidenreichstein im nordwestlichen Waldviertel [https://goo.gl/maps/HNX87t8Xt6N62nQQA].
Das 1,20 m hohes Steinkreuz wurde im Jahr 1980 von seinem ursprünglichen Standort an der alten Straße vor die Westfassade der Pfarrkirche versetzt.

"Aus dem Grunt- und urbarpuech über der röm. kais. maj. etc. als rechten erbvogts und lehenherrens brobstai zu Eysgarn behaust und ueberlendgüeter von 1563 Sept. 29...
...Hie sein verschriben die recht und freihait deß dorfs zu dem Seyfrids zu der brobstei Eißgarn gehörig.
... Ob ain schedlich man wurd begriffen auf den vorgenanten gründen, so soll man es dem lantrichter verkünden und den schedlichen man antworten an ainem zwiernßfaden zu der stainen valterseulen ob deß dorfs und rüefen dreimal dem lantrichter. and ob derselb richter nit kämb, so ist man im nichts schuldig oder pflichtig ob der schedlich man ledig wurt..."

Quelle: Niederösterreichische Weisthümer, Bd. 2, Das Viertel ob und unter dem Mannhartsberge im Auftrag der Kaiserlichen Akad. der Wissenschaften, Hrsg. Gustav Winter. - Wien, Braumüller, 1896

Versuch der (freien) Übertragung in ein modernes Deutsch:
Aus dem Grund- und Urbarbuch ... der Probstei Eisgarn vom 29. Sept. 1563 ... Hier sind die Rechte und Freiheiten des Dorfes Seyfrieds, welches zur Probstei Eisgarn gehört aufgeschrieben: ... Wenn ein Verbrecher aus den oben genannten Gründen aufgegriffen wird, so soll man es dem Landrichter melden und den Verbrecher mit einem Zwirnsfaden an der steinernen Faltersäule des Dorfes anbinden und dreimal den Landrichter rufen. Und wenn dieser Richter nicht kommt, so ist man ihm gegenüber nicht mehr verantwortlich, falls der Verbrecher sich befreien kann.

© Harald Hartmann, April 2009
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Rechtsdenkmäler
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harry
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