Dresdner
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Ich würde gern einige weitere sächsische Sagen für das hiesige Internetforum beisteuern.
Nun sind diese nicht in alten Buchbestäden enthalten, sondern in aktuellen Publikationen abgedruckt; ein Buch ist ein Reprint eines alten Werkes, die andere Publikation beinhaltet Sagentexte generell in Versform.
Wie sieht es mit der rechtlichen Würdigung aus? Gilt hier die 10%-Regelung (Anmerkung: Link existiert nicht mehr) oder welche Vorschriften schreibt die österreichische Gesetzgebung vor, die ja für dieses Forum gilt?
Mir ist schon klar, dass man auch die Verlage fragen könnte, ob man unbegrenzt unter Quellenangabe publizieren darf, aber diese wollen ja die Druckexemplare verkaufen ...
Dresdner
Nun sind diese nicht in alten Buchbestäden enthalten, sondern in aktuellen Publikationen abgedruckt; ein Buch ist ein Reprint eines alten Werkes, die andere Publikation beinhaltet Sagentexte generell in Versform.
Wie sieht es mit der rechtlichen Würdigung aus? Gilt hier die 10%-Regelung (Anmerkung: Link existiert nicht mehr) oder welche Vorschriften schreibt die österreichische Gesetzgebung vor, die ja für dieses Forum gilt?
Mir ist schon klar, dass man auch die Verlage fragen könnte, ob man unbegrenzt unter Quellenangabe publizieren darf, aber diese wollen ja die Druckexemplare verkaufen ...
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