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Laster der Hexerei - Kriegsartikel

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Im Jahre 1739 wurden in Österreich neue Kriegsartikel, 60 an der Zahl, festgesetzt. Bezeichnend für die damalige Zeit ist der 25., der wie folgt, lautete: "Das höllische Laster der Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle diejenigen, die Nachts unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, verschiedene Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen; worunter jedoch Mathematici, Astronomi und Astrologi nicht verstanden sind.

Quelle: Der Sammler, Beiträge zur tirolischen Heimatkunde, 8. Heft, Jahrgang 1906 - 1907, S. 14.

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Böhmische Hexe nach 1815 in Wien verbrannt?

Ein äußerst ungewöhnl. Fall, welcher den Hexenglauben wieder belebte,
ereignete sich 1815 nach einem Raubmord in der Behausung des Vorstehers
Weber. Es wurden nämlich auf geheimnisvolle Weise alle im Wohnzimmer
befindl. Gegenstände zu Boden geworfen. Augenzeugen erzählten: Auf
einem Kasten stand ein Korb mit Eiern, diese sprangen ohne alle Veranlassung
aus dem Korb u. tanzten auf den Zimmerdielen herum. Vom Schüsselkorb flogen Schüsseln u. Gläser durch die Stube. Gassensteine drangen durch die Wände
u. flogen durch alle Gemächer. An einigen sah man die Abdrücke von nassen
Fingern, u. alle diese Vorgänge geschahen am hellichten Tag. ... Die zu Hilfe
gerufenen Franziskanerpater u.a. Geistliche konnten nichts ändern, vielmehr
wurde es tägl. noch ärger. Auf eine Anzeige hin machte der kgl. Landrichter
von Kötzing selbst eine Inaugenscheinnahme, zu welchem Termin mehrere
Geistliche u. Franziskaner vorgeladen wurden. Der kgl. Landrichter ordnete bei
seiner Ankunft sofort an, daß alle Dienstboten aus dem Hause in fremde
benachbarte Häuser entfernt würden; jeder derselben mußte in einer anderen
Behausung von deren Bewohnern beobachtet werden.
Mittlerweile wurden im Wohnzimmer im Beisein des kgl. Landrichters von den
Geistlichen Gebete u. Beschwörungen vorgenommen. "Wir werden den bösen
Geist von hier vertreiben u. auch den Urheber entdecken", sagte der Pfarrer
von Dalking.
Kaum eine Viertelstunde waren in lat. Sprache die vorgeschriebenen Gebete
verrichtet, als das Kindermädchen in der Zimmermannschen Stube mit einem
fürchterlichen Schrei bewußtlos zu Boden fiel.
Nach d. Anzeige gingen alle Herren zu dem wie tot daliegenden Mädchen. Nach kurzem Gebet u. Besprengung mit Weihwasser kam die Bewußtlose
wieder zu sich, bot aber einen schrecklichen Anblick. Sie wurde nun als die
unmittelbare Urheberin erkannt u. nach Kötzing in Gewahrsam gebracht.
Nach mehreren Verhören u. Zeugenvernehmungen d. ziemlich lange dauernden Untersuchung wurde sie in Anbetracht ihrer Jugend als Böhmin
nach Böhmen ausgewiesen. Sie soll später in Wien als Hexe verbrannt worden sein. ... Aus: Bayerwaldsagen. Grafenau 1992.

Eine wahre Geschichte? Grüße von Ulrike
 
Nochmals zum Thema Hexerei:
1775 soll in Kempten im Allgäu das letzte deutsche Todesurteil in einem
Hexenprozeß verhängt worden sein!? - Weiß jemand mehr darüber?
Viele Grüße von Ulrike
 
Du meinst Anna Maria Schwegelin (manchmal auch "Schwägelin" geschrieben). Ihr wurde "Teufelsbuhlschaft" vorgeworfen und sie wurde auch zum Tode verurteilt. Lange galt Anna Maria Schwegelin als "letzte Hexe Deutschlands", es hieß, sie wäre am 30. März 1775 hingerichtet worden.

Nach neueren Informationen wurde sie jedoch - warum, ist unklar - doch nicht hingerichtet, sondern das Todesurteil in eine lebenslange Haft umgewandelt.

Es dürfte aber der letzte sogenannte "Hexenprozess" in Deutschland gewesen sein, der geführt wurde.

Der Historiker Wolfgang Petz fand im Archiv des Bistums Augsburg einen Eintrag unter dem Namen "Anna Maria Schwägelin" im Sterberegister - datiert sechs (!) Jahre nach dem Todesurteil gegen sie.

Hier steht mehr darüber:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/637299/

Die vermutlich letzte Hinrichtung einer Frau als Hexe in Deutschland fand im heutigen Baden-Württemberg statt: und zwar gegen Anna Trutt im Jahr 1751. Anna Trutt wurde zunächst wegen des Vorwurfs, einen verheerenden Brand in Endingen gelegt zu haben, verhaftet. Unter Folter "gestand" sie allerdings, dass sie eine Hexe sei, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen und das Feuer mit Absicht gelegt habe. Aufgrund dieser - unter der Folter erzwungenen - Aussage wurde sie am 24. April 1751 öffentlich erdrosselt und anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Grauenhaft.

LG,
Dolasilla
 
Ulrike Berkenhoff schrieb:
Böhmische Hexe nach 1815 in Wien verbrannt?
[...]Sie soll später in Wien als Hexe verbrannt worden sein. ... Aus: Bayerwaldsagen. Grafenau 1992.
Eine wahre Geschichte? Grüße von Ulrike

Die Geschichte klingt für mich ob der Beschreibung der grausigen Details durchaus glaubwürdig.

Allerdings ist meines Wissens für Wien nur ein einziger Hexenprozess bekannt. Else Plainacherin wurde als Hexe angeklagt, gefoltert und verurteilt.

Die alte und kranke Frau wurde einer mehrmaligen Folter unterzogen, bis sie schließlich alles zugab, was die Richter von ihr hören wollten. Die Folter fand im Malefizspitzbubenhaus in der Rauhensteingasse Nr.10 (Wien, 1.Bezirk) statt, sie wurde 28.09.1583 auf dem Richtplatz der Weißgerber Lände hingerichtet (verbrannt). Der "Plainacherin-Prozess" war ein in der Öffentlichkeit sehr beachteter Fall und beschäftigte höchste Kreise.

Im 22.Bezirk in Wien ist eine Gasse nach ihr benannt.

LG,
Dolasilla
 
Ein Artikel, der mein Heimatdorf in Bezug auf Hexerei betrifft, ist auch mir untergekommen:

Ein politischer Zaubereiprozess

Einzelne Grundherren benutzten den Hexenwahn, um ihre Untertanen einzuschüchtern. Um 1670 leisteten die im Dorf Altenmarkt bei Fürstenfeld ansässigen Untertanen den Versuchen des Herrschaftsverwalters Martin Griesperger, neue Abgaben und Dienste einzuführen, erbitterten Widerstand. Einer ihrer Anführer war der Bauer Thomas Kolb. Nachdem Kolb aber 1673 gestorben war, kam es zwischen seiner Witwe Elisabeth und dem Nachbarn Georg Kapfensteiner zu Streitigkeiten. Der Haß des Nachbarn nahm schließlich solche Formen an, dass er Elisabeth Kolb beim Herrschaftverwalter als Hexe oder Zauberin anzeigte. Er behauptete, dass die Witwe eine geröstete Kröte auf ihren Krautacker geworfen hätte, um mit Hilfe dieses Zaubermittels Diebstähle zu verhindern. Zwei Soldatenfrauen hätten dann von diesem Acker Kraut gestohlen und wären erkrankt bzw. gestorben.
Der Verwalter benutzte sofort die Gelegenheit, um zwischen die aufsässigen Untertanen einen Keil zu treiben. Er ließ die Witwe festnehmen und in Fürstenfeld einkerkern. Nachdem sie monatelang im Kerker gelegen war, gestand sie, dass sie tatsächlich eine Kröte mit heißem Schmalz übergossen und auf den Krautacker geworfen hätte. Sie bestritt aber jeden Zusammenhang mit der Erkrankung der beiden Frauen, da diese das Kraut von einem anderen Feld gestohlen hätten. Es zeigte sich nun, daß der Prozeß nur ein Vorwand war, um die Familie Kolb einzuschüchtern. Weder Georg Kapfensteiner noch ein anderer Zeuge konnten nämlich den Nachweis erbringen, dass tatsächlich jemand nach dem Genuß der Krautköpfe gestorben war.
Das von Griesperger beeinflusste Gericht ordnete nun die Folterung der Frau an. Die Witwe beharrte aber weiterhin auf ihrer Aussage, weshalb sie schließlich vom Vorwurf der Zauberei freigesprochen wurde. Es ist nun auffällig, dass das Gericht nur die ersten Foltergrade anwenden ließ und darauf verzichtete, den Willen der Frau durch schärfere Foltermethoden zu brechen. Der Verwalter hatte aber auch so sein Ziel erreicht. Elisabeth Kolb mußte sich nämlich vor ihrer Entlassung verpflichten, sämtliche Gerichtskosten zu übernehmen und sich an keiner der am Prozeß beteiligten Personen zu rächen. Außerdem mußte sie versprechen, falls neue Indizien gegen sie auftreten sollten, sich sofort dem Gericht zu stellen. Als Sicherstellung mußte sie ihr gesamtes Hab und Gut dem Verwalter überschreiben und noch zwei andere verwandte Bauern als Bürgen stellen. Dies bedeutete nichts anderes, als daß die Familie Kolb wirtschaftlich ruiniert war und der Verwalter der Witwe jederzeit mit der Einleitung eines neuen Verfahrens drohen konnte.

(aus: Steirisches Volksbildungswerk (Hrsg.), Steirische Berichte 2/3 87 )

far.a, 8. Juni 2008
 
bücher zu diesem thema "Hexen-Report " von alfred seebacher-mesaritsch und das standardwerk von hans jürgen wolf "Geschichte der Hexenprozesse".
 
mina schrieb:
bücher zu diesem thema "Hexen-Report " von alfred seebacher-mesaritsch und das standardwerk von hans jürgen wolf "Geschichte der Hexenprozesse".

Wenn wir schon beim Nennen von Fachliteratur sind:
Erika Wisselinck: Hexen - Warum wir so wenig von ihrer Geschichte erfahren und was davon auch noch falsch ist"
Verlag Frauenoffensive, München 1986

DAS Standardwerk zu diesem Thema!

LG,
Dolasilla
 
"Letzte Hexe" Europas wird rehabilitiert
Anna Göldin war 1782 in der Schweiz durch das Schwert hingerichtet worden

Glarus - Anna Göldi, die "letzte Hexe" Europas, wird rehabilitiert. Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Glarus will sie vom Tatbestand der Vergiftung entlasten. Zugleich wird festgehalten, dass die Frau im Prozess vom Juni 1782 Opfer eines "Justizmordes" wurde.

Anna Göldi (1734-1782) war hingerichtet worden, nachdem sie unter Folter gestanden hatte, mit dem Teufel im Bunde zu sein und ein Kind verzaubert und vergiftet zu haben.

Quelle: http://diestandard.at/?url=/?id=1207285787288

LG,
Dolasilla
 
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