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"Erschossen in Moskau…" in Graz

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Von 1950 bis 1953 wurden 130 Österreicher von sowjetischen Militärtribunalen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ihrem Schicksal widmet sich die Ausstellung "Erschossen in Moskau..." an der Uni Graz.

Zu Beginn des Kalten Krieges ließ Josef Stalin 130 Österreicher verhaften, unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom sowjetischen Militärtribunal im besetzen Österreich verurteilen, nach Moskau überstellen und dort erschießen.

Die Angehörigen dieser letzten österreichischen Stalinopfer haben jahrzehntelang kaum oder keine Information über die Erschossenen erhalten. 104 dieser Opfer liegen auf dem Donskoje Friedhof in Moskau - zusammen mit weiteren rund 1.000 Schicksalsgefährten aus Deutschland.

Seit 2004 erforschen Historiker der russischen Menschenrechtsorganisation "Memorial und Facts & Files" diese Verbrechen. Für Österreich haben Wissenschaftler des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung unter der Leitung von Stefan Karner an der Aufarbeitung der Schicksale der Österreicher gearbeitet. Bisher geheime Strafprozessakten aus dem einstigen KGB-Archiv und Gerichtsbescheide aus dem russischen Staatsarchiv wurden dazu herangezogen.

Die Grazer Zeithistorikerin Barbara Stelzl-Marx, stellvertretende Leiterin am Grazer Institut, betont: "Gerade die Gnadengesuche sind erschütternde Zeugnisse, wie die zum Tode Verurteilten - im wahrsten Sinne des Wortes - um ihr Leben schrieben."

Das im Vorjahr von Karner und Stelzl-Marx herausgegebene Buch "Stalins letzte Opfer" hat den Hingerichteten ihren Namen und ihr Gesicht zurückgeben.

"Erschossen in Moskau - Die deutschen und österreichischen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950 - 1953" ist noch bis 15. Dezember bei freiem Eintritt zu sehen.

Die Schau ist in Graz (Steiermark) in der Universitätsstr. 15, Bauteil E jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Quelle: Steiermark.ORF.at, 18. November 2009

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Einige wenige Anmerkungen zu diesem ganz und gar nicht unpolitischen Thema.

Der Titel der Ausstellung
Erschossen in Moskau - Die deutschen und österreichischen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950 - 1953
und die inhaltliche Beschreibung der Grazer Wissenschaftlerin sagen leider gar nichts darüber aus, warum die 130 österreichischen Bürger verurteilt und hingerichtet wurden, welche Verbrechen ihnen vorgewurfen wurden und welcher dieser Verbrechen sie wirklich schuldig waren.

Fakt ist, dass neben Kriegsverbrechern auch Unschuldige in den Prozessen ihr Leben verloren. Die Gründe waren vielfältig - schon eine unbequeme Haltung zu den neuen Machthabern konnte der Grund sein.

Man kann nur hoffen, dass die Grazer Forscher diese geschichtlichen Prozesse objektiv bewerten und nicht wie ihre Kollegen vom berüchtigten Dresdner Hannah-Arendt-Institut für "Totalitarismusforschung" Geschichtskittelei betreiben.

Sollte es sich bei den Getöteten um Widerstandskämpfer handeln, ist es richtig, ihnen zu gedenken. Täter jedoch sollte man auch als solche bezeichnen - und davon gab es sowohl in Deutschland als auch in Österreich mehr als genug. Siehe dazu auch die Seiten unter (Administrator: Link existiert nicht mehr).

Es gibt übrigens noch viele Opfergruppen, denen eine würdige Erinnerung bis heute versagt wurde, so die Tausende geschändeter Frauen aller Nationen, die Opfer des berüchtigten Komissarbefehls und die Kleinkinder und Säuglinge, welche lebend in die Verbrennungsöfen der Krematorien geworfen wurden.

Auch jener Teil der Verantwortlichen für diese Verbrechen, denen man in der UdSSR und den sozialistischen Staaten habhaft werden konnte wurde durch Gerichte verurteilt und hingerichtet. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Psychiatriearztes Prof. Dr. Herman Paul Nitsche; stellv. Leiter der Aktion T 4, verantwortlich für die Vergasung zehntausender psychisch Kranker, Pflege- und Altenheimbewohner sowie KZ-Häftlinge. Nitsche wurde 1945 von sowjetischen Truppen in Sebnitz verhaftet, vom 16.6. - 7.7.1947 war er Hauptangeklagter im Dresdner "Euthanasie"-Prozess. Nitsche wurde wegen Vebrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt; das Urteil wurde am 25. März 1948 im Hof des Dresdner Landgerichts durch das Fallbeil vollzogen.



Dresdner
 

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