Ich zitiere dazu aus dem Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, Geiger, Friedhof, Band 3, Sp. 86 - 95:
"Wie das Grab die Wohnung, so ist der Friedhof das Dorf der Toten. Hier schlafen sie, wenigstens bei Tage. Nachts können sie aus den Gräbern steigen, sogar darauf tanzen. Von den Lebenden wollen sie nicht gestört sein, darum ist's gefährlich, besonders bei Nacht, den Friedhof zu betreten, oder gar die Toten zu wecken oder zu berauben. Auf dem Friedhof haben sie die Macht über die Lebenden; sie können sich böse, gefährlich, aber auch hilfreich zeigen.
[...]
Den Kirchhof zu betreten, ist in vielen Fällen gefährlich, man muß Vorsicht anwenden.
Mit einem noch nicht einjährigen Kind darf man nicht auf den Friedhof gehen, sonst wird es sterben."
Hierzu zitiert Geiger Belege bei Joh. August Ernst Köhler Volksbrauch, Aberglauben, Sagen und andere alte Überlieferungen im Voigtlande, 1867, S. 423; E. John Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge, 1909, S. 56; H. Höhn Sitte und Brauch bei Geburt, Taufe und in der Kindheit. Mitteilungen über volkstümliche Überlieferungen in Württemberg. Nr. 4. Stuttgart 1910, S. 277 und aus der Zeitschrift für Volkskunde, Nr. 14, S. 429.
Also eine Antwort mit Belegen zu dem von Dir beobachteten Aberglauben, aber leider noch keine schlüssige Erklärung.
Wolfgang (
SAGEN.at)