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Verlängerung der Gewerbegenehmigung
opaklaus73

Verlängerung der Gewerbegenehmigung

Der Auszug aus einer Amtsakte ist eine Verlängerung der Gewerbegenehmigung und hat folgende wörtliche Übersetzung:

Behufsfortsetzung der Krugwirtschaft der Krüge Tourbier und Rollin für das Jahr 1868 wird pflichtmäßig hierdurch attestiert, dass die Nützlichkeit der Krugwirtschaften durch das Ortsbedürfnis im Allgemeinen erfordert wird, dass Tourbier sowohl als auch der Rollin einen moralisch guten Wandel geführt und zu Beschwerden keine Veranlassung gegeben haben, auch deren Verhältnisse es gestatten, dass ein ordnungsgemäßer Gewerbebetrieb im Sinne der allerhöchsten Kabinetsorder vom 7. Februar 1835 unbedenklich zu erwarten steht und daß die zum Gaststättenbetriebe in den Häusern des Tourbier und Rollin bestimmten Localien dazu vollkommen geeignet sind.

Bergholz, den 20. September 1867

Wolf Schulz

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opaklaus73
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