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Holstentor Lübeck- Lübecker Marzipan
TeresaMaria

Holstentor Lübeck- Lübecker Marzipan

Lübecker Marzipan ist eine von der EU geschützte geographische Herkunftsbezeichnung (g. g. A.) für Marzipan aus der norddeutschen Stadt Lübeck. Dass die Lübecker Marzipanhersteller per Selbstverpflichtung bestimmte Qualitätsgrundsätze (mindestens 70 % Marzipanrohmasse, höchstens 30 % Zucker) einhalten, ist für den Schutz des Begriffs nicht erheblich.

In den Lübecker Zunftrollen wird „Martzapaen“ erstmals im Jahre 1530 erwähnt. Lübecks Ruf als „Marzipanstadt“, seine Vorrangstellung bei der Marzipanproduktion, wurde allerdings erst nach 1800 begründet.
1786 gründet der Konditor Johann Gerhard Maret seinen Betrieb. Er stirbt 1804 und hinterlässt einen kleinen Sohn, so dass sein langjähriger Geselle Johann Georg Niederegger zunächst die Konditorei weiterführt. 1822 endlich übernimmt Peter August Maret den Betrieb und Niederegger gründet seine eigene Firma. In den folgenden Jahrzehnten werden in Lübeck etwa ein Dutzend Marzipan-Fabriken (Erasmi & Carstens, Lubeca, Marzipanland, Mest u. v. a.) gegründet, die den Grundstein für die heutige weltweite Verbreitung der Süßigkeit legten.


Das Holstentor („Holstein-Tor“) ist ein Stadttor, das die Altstadt der Hansestadt Lübeck nach Westen begrenzt. Wegen seines hohen Bekanntheitsgrades gilt es heute als Wahrzeichen der Stadt. Das spätgotische Gebäude gehört zu den Überresten der Befestigungsanlagen der Lübecker Stadtbefestigung. Es ist neben dem Burgtor das einzige erhaltene Stadttor Lübecks.

Das Holstentor besteht aus Südturm, Nordturm und Mittelbau. Es hat vier Stockwerke, wobei das Erdgeschoss im Mittelbau entfällt, da sich hier der Durchgang (das Tor) befindet. Die nach Westen (stadtauswärts) zeigende Seite wird als die Feldseite bezeichnet; die stadteinwärts weisende Seite ist die Stadtseite.
Die beiden Türme und der Mittelbau scheinen von der Stadtseite gesehen eine Einheit zu sein. Zur Feldseite sind sie deutlich voneinander abgesetzt. Die beiden Türme stehen hier halbkreisförmig vor und liegen am weitesten Punkt ihres Radius 3,5 Meter vor dem Mittelbau. Auf den Türmen sitzt je ein kegelförmiges Dach; der Mittelbau ist von einem Giebel besetzt.

Der Durchgang war früher zur Feldseite mit zwei Torflügeln versehen, die nicht erhalten sind. Ein „Fallgatter“ wurde erst 1934 angebracht und entspricht nicht den ursprünglichen Sicherungsanlagen. An dieser Stelle befand sich einst ein so genanntes Orgelwerk, bei dem die Eisenstangen einzeln und nicht als Ganzes heruntergelassen wurden. So war es möglich, alle Stangen bis auf ein oder zwei bereits zu senken und dann abzuwarten, um den eigenen Männern noch ein Hindurchkommen zu ermöglichen oder durch die Verengung des Durchganges ein Einfallen feindlicher Kavallerie oder Fahrzeuge unter geringstem Aufwand zu verhindern. Über dem Durchgang ist auf der Stadt- wie auf der Feldseite je eine Inschrift angebracht.
Auf der Stadtseite lautet diese: S.P.Q.L. und ist von den Jahreszahlen 1477 und 1871 eingerahmt; ersteres war das vermeintliche Datum der Erbauung (korrektes Datum ist allerdings, wie man inzwischen weiß, 1478), letzteres das Datum der Restaurierung sowie der Gründung des Deutschen Reiches. Diese Inschrift hatte das römische S.P.Q.R. (lateinisch S

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