Hallo Gropli,
ich sehe gerade, dass auch das Kapitel "Ausländung" aus oben genannter Quelle, sehr gut zum Thema passt:
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Die Ausländung
Nach der Trift musste der Ländplatz = Rechenhof so rasch als möglich vom angeschwemmten Holz entleert werden, um jeder Gefahr vor Hochwässern vorzubeugen und Platz für weiteres Holz zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde das Holz mit Fuhrwerk, selten mit Rollbahn auf den eigentlichen Holzplatz ausgeführt. In Sulz verwendete man meistens Rollwagen. Das war eine mühsame Arbeit, denn das wasserschwere Holz musste größtenteils mit Muskelkraft auf Leiterwagen geladen werden und Ungeziefer plagte die schweißnassen Leute und Pferde.
Eine Partie sortierte das Holz nach Schlag- und Schwartenmal, welche die Besitzzeichen für die einzelnen Holzeigentümer darstellen. Die andere Partie führte das sortierte Holz auf die von jedem Holzbesitzer, meist Holzhändler, gepachteten Plätze am gemeindeeigenen Holzplatz, welcher mit annähernd 100 Walnussbäumen bestanden und von etlichen Straßen durchzogen war. Der Holzeigentümer hatte für das ordnungsgemäße Aufschichten des Holzes in 1 oder 2 m hohe Biegen zu sorgen, wo es von den Waldhirten zwecks Verrechnung der Trift- und Ausfuhrkosten gemessen wurde.
Alles Holz, ob Müsel oder Hauen, musste auf beiden Stirnseiten mit einem Besitzzeichen, dem Schlagmal, versehen sein. Dieses bestand aus einem Buchstaben, einer Nummer oder einem anderen Zeichen (z. B. Anker, Kreuz, Kreis o. ä.) und wurde mit einer Schlagaxt oder einem Schlagbeil eingehauen, bevor das Holz zu Wasser kam. Darüber hinaus war alles Holz mindestens einmal, wertvolleres Holz zweimal mit einem Schwartenmal gekennzeichnet, welches mit der Axtschneide seitlich eingehauen war und ein genormtes Besitzzeichen darstellte. Jeder Holzeigentümer verfügte über ein anderes Zeichen. In Sulz, Röthis und Viktorsberg hatte sogar jedes Haus ein eigenes Zeichen, was vermutlich aus der Zeit stammt, als jeder Spältenbürger sein Holzlos selbst nutzte und flözte. Diese »Schwartenmäler« galten als Haus- und Besitzzeichen und wurden auch auf mancherlei Werkzeug angebracht. Mit Hilfe dieser Schlag- und Schwartenmäler konnte praktisch jedes Holzstück identifiziert werden, auch wenn es jahrelang im Bachbett lag oder eingesandet war, oft 10 Jahre und mehr. Dabei blieb das Holz meistens frisch und voll gebrauchsfähig, sogar für Schindeler und Schreiner. Denn im feuchten Untergrund kam keine Fäulnis dazu.
Das Ausführen des Holzes von der Lände auf den Holzplatz wurde im Absteigerungswege pro rm vergeben, wobei in den Dreißigerjahren buchstäblich um jeden Groschen gefeilscht wurde. Zwar hätten die Holzhändler ihr Holz am Lagerplatz gerne sehr dicht aufgeschichtet, um weniger Trift- und Fuhrlöhne und weniger Platzgebühr zahlen zu müssen. Aber dann hätten sie auch weniger Holz zum Verkauf gehabt. Wenn die Gemeinde »Regieholz« flözte, also unverkauftes Holz für die Abgabe an die Nutzungsberechtigten, wurde es sogleich in die sogen. Holzplatzklafter zu 2, 3 oder 4 rm, je nach der verfügbaren Menge, aufgeschichtet und fallweise an die Spältenbürger verlost. Lediglich wertvolles Nutzholz wurde aussortiert und verkauft. Die Holzhändler dagegen haben das Holz gut sortiert und entsprechend verwertet. Brennholz haben sie meistens gespalten, gern sehr klein in feine Spalten, denn so bekam man aus 5 rm Rundlingen 6 rm Spalten heraus, die pro rm ja gleich viel wert waren, aber »leichter austrockneten«, weil sie mehr Luft enthielten.
Buchenholz wurde natürlich auch getriftet, das Triftkalo, also der Verlust, war aber größer wegen seiner Schwere. Es wurde viel leichter eingesandet. Auch Weißtannenholz ist merklich schwerer als Fichte. Wenn nicht gerade Hochwasser eintrat, blieb der Verlust beim Nadelholz in mäßigen Grenzen, sicher unter 10 %. Auch der Qualitätsverlust infolge Zerschlagen der Stirnseiten oder Zersplittern war trotz der rauhen Triftstrecke mit zahllosen Wasserfällen nicht abnormal hoch. Auf
eine harte Geduldsprobe wurden die Holzhändler gestellt, wenn sie jahrelang warten mußten, bis alles Holz eines Einwurfes am Land war. Als Stockkäufer mussten sie ja Holz und Arbeiter bezahlen, bevor das Holz überhaupt im Wasser war. Es kam aber auch vor, dass die Holzer »ein Paar Schuhe brauchten«, bis sie den Rest des Lohnes erhielten.
Neben dem gezeichneten Holz kam auch viel Wildholz an, das sogenannte »Floßholz«. Was nicht mit einem Besitzzeichen versehen war, gehörte der Gemeinde als Erhalterin der Anlagen. Sie versteigerte das Floßholz am Ländplatz allwöchentlich in zahlreichen Haufen. Da gab es oft ein arges Gedränge und die Käufer scharrten auch kleine Aststücke aus dem Sand und Kies heraus. So sparsam war man damals. Waren Stöcke im Haufen, stieg dessen Preis beachtlich. Zu solchen Zeiten waren die Waldhirten fast nur noch »Holzplatzhirten«. Erst wenn der Ländplatz geräumt war, wurde das Klaubholzsammeln freigegeben. Selbst das Wildholz im Tobel drin war nicht frei, was besonders die »Zwöschetwässsler« ärgerte, denen ja das andere Frutzufer im Tobel drin gehörte.
Die Arbeiterpartien am brütendheißen Land- und Holzplatz bekamen natürlich bei der schweren Arbeit Durst. Kübelweise wurde Most geholt in meines Vaters Keller, manche steuerten ein Fass Bier bei. Und auch die Waldhirten im moosgrünen Lodenhäß tranken manche »Faßtuga« hinunter. Es soll ihnen heute noch wohlbekommen, dem Mattaias und dem Michel."
(Quelle: Josef Märk, Das Waldeigentum im Vorderland, Rankweil 1978, S. 70 - 73)
Bild im Anhang: Der Rankweiler Ländplatz mit Rechen und Muntliger Steg.
Wolfgang (
SAGEN.at)