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Historisches aus Dortmund-Hörde

Ulrike Berkenhoff

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Durch die Erhebung des Dorfes Hörde zur Stadt 1340 wurde aus den Bauern
Bürger, die nun persönlich frei und nach Zahlung einer Abgabe ziehen durften,
wohin sie wollten. Diese Abgabe war eine Mark Bargeld oder ein Harnisch.
1 Mark waren 12 Schillinge, 1 Schilling waren 12 Pfennige. Ein Tagelöhner
erhielt 8 bis 12 Pfennige. Der Preis für ein Pfund Butter war 6 Pfennige, 1 Pfund
Speck ca. 5 Pfennige. 4 Eier bekam man für 1 Pfennig. Bürgerrecht und
städt. Freiheiten konnten auch Hörige von Auswärts bekommen. Oft verließen
diese heimlich ihren Hof u. zogen in die Stadt. Wurden sie nicht binnen Jahr u.
Tag von ihren herrschaften zurückgefordert, waren sie frei. Wer Bürger sein wollte mußte eine halbe Mark bezahlen u. 6 Pfennig Gerichtsgebühr.
Der Bürgereid verpflichtete zu Instandhaltungsarbeiten z.B. der Stadtmauern
u. Verteidigungsbereitschaft. - Die früheren Dorfbauern hatten jährliche
Abgaben leisten müssen. Wenn ein Bauer starb, mußte der Sohn durch das
sog, Gewinngeld den Hof neu vom Grundherren erwerben. Er durfte diesen
nicht verlassen u. nur mit Erlaubnis heiraten. - Aber auch in der Stadt gab es
nicht nur Bürger. Weitere Einwohner waren Dienstboten usw. Nur Bürger
Hatten das Handwerks- u. Handelsrecht. Dies aus einer Chronik von Hörde
(heuer ein Stadtteil von Dortmund) - Ulrike
 
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