Dieser Burgfriedstein in Klagenfurt, Quellenstraße 10 [
https://goo.gl/maps/u12kzaQ1WDZvxv3W8] bezeichnete die Grenze zwischen dem Landgericht Hollenburg und dem Stadtfrieden der Stadt Klagenfurt.
Es ist ein etwa 40 cm hoher Stein mit einem Durchmesser von ca. 1 m (heute aufgestellt). Auf der ehemaligen Oberseite ein Markzeichen, die Jahreszahl 1556 in gotischen Lettern und ein massiver Eisenring.
An diesem Ring wurden Verbrecher, die in Hollenburg gefasst worden waren angekettet, um sie dem Hochgericht Klagenfurt zu übergeben. Daher auch der Name "Räuberstein"
Inschrift auf dem nebenstehenden Gedenkstein:
"MARCHSTAÜN AN HOLLPÜCHL IN DER SATTNITZ
An St.Egüdy tag in den selben jar - als Christianus Gravenstäner richter war -
den prukfrid man bereitet fein - und legt ein neyen marchstein -
an Hasslpichl hoch ob der strassen - darzue ein eüssenring machen lassen.
Gewidmet Stadtwerke Klagenfurt 1996"
©Harald Hartmann, Oktober 2009