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Luckerter Stein
harry

Luckerter Stein

"Luckerter Stein", Wien 18., Gentzgasse 72 (Innenhof)

Die 1,30 Meter hohe Steinsäule ist ein Burgfriedensstein aus dem Jahre 1637 und das älteste erhaltene Denkmal des Gerichtswesens im einstmaligen Dorf Währing. Ursprünglich stand dieser Stein an der Burgfriedenslinie auf der Straße nach Währing (Währingerstraße). Alte Aufzeichnungen erwähnen Versammlungen rechtskundiger Männer und ihrer Urteilssprüche.

Der Burgfriede war seit dem Mittelalter der erhöhte rechtliche Schutz ummauerter Plätze (Burg, Stadt), in deren Bereich (Burgbann) die Fehde, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht ausgeschlossen war. Der Friedensbezirk war, wen natürliche Landmarken fehlten durch entsprechende Marken gekennzeichnet.

©Harald Hartmann, September 2008
Gattersteine können urkundlich bis ins Hochmittelalter zurückverfolgt werden. Sie stellen Grenzzeichen zu unterschiedlichen Grenzen dar. Das können Grundgrenzen zw. Fürstentümern, Anwesen verschiedener Eigentümer, aber auch landschaftlicher Natur, wie Wald, Wiese und Weide sein.
Sie stehen fast immer an Wegen, die Richtung des Bohrlochs verläuft in Wegrichtung.
 

Medieninformationen

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Rechtsdenkmäler
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harry
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