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Kommunalfriedhof Salzburg Gruppe 43
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Kommunalfriedhof Salzburg Gruppe 43

Inschrift: Den Kindern, die nicht geboren werden durften zum Gedenken. Wir leben, gebt uns einen Namen. In Österreich wird die Abtreibung (Tötung der Leibesfrucht, Schwangeshaftsabbruch) im Strafgesetz §144 geregelt. http://www.renner-institut.at/frauenmachengeschichte/sd_frgesch/sub-dat/fristenreg.htm
Nur Foto und ein Link irgendwohin sind für die SAGEN.at-Fotogalerie ein bischen gar wenig.

Bitte denke auch daran, dass es sehr viele Leser gibt, die nicht so optimal am Bildschirm Texte entziffern können oder Übersetzungsprogramme brauchen.

Daher meine Bitte:
Bitte Texte in Fotos transkripieren! Also als Zitat auch als Text anführen.

Um was geht es jetzt eigentlich in dem Bild? Kannst Du das bitte kurz erklären, bzw mit "Photo Options" -> ändern dazuschreiben. Erzähle doch, was Dich an diesem Bild bewegt? Erkläre doch was Du mit §144 bei Deinen Schlüsselwörtern meinst, der international völlig unterschiedliche Bedeutung hat und von den internationalen Lesern sicher nicht verstanden wird...

Wolfgang (SAGEN.at)
 

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Marterln
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