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Katalog Kronprinz Werke Guntramsdorf bei Wien um 1930
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Katalog Kronprinz Werke Guntramsdorf bei Wien um 1930

  • Ale
1916 kaufte Leopold Kimpink die Mühle und das gesamte Werksgelände in Guntramsdorf.
Kimpink begann mit der Herstellung von Grammophonen und Schallplatten, er legte sich aber bald auf die Erzeugung von Petrolgaskochern und -öfen ("Kronprinzöfen" ).
Diese wurden nach dem Ersten Weltkrieg im In- und Ausland viel gekauft, es entstanden Filialen der Kronprinzwerke in München, Budapest, Jugoslawien und in der Türkei.
Im Werk in Guntramsdorf waren um 1930 gegen 100 Arbeiter beschäftigt.
Quelle: https://www.wachauer-petromax.at/kron_ofen.htm
Hallo Wolfgang

Ja es handelt sich um sozusagen Petrolgasmaschinen. Mit Lampenöl zu benutzen. Diese Maschinen benutzen sehr breite Dolche, zwei sogar. Es gab 3 verschiedene Grösse nº0, nº1 und nº2.

Um 1900 gab es in Wien die Konkurrenz von die französische Firma Flamme Bleu (System Thuron-Wagner) und die wiener Leopold Kimpink Petrolgasmaschinen und Phonographen Fabrik ab 1916 in Guntramsdorf. Vorher Wien Kaiserstrasse 65.
Ich bin Sammler von alte Kochtechnik. Diese aus K. u K. guntramsdorfer stammende Kochapparate und Öfen sind nach 100 Jahre noch sehr leicht wieder in Dienst zu bringen:

https://youtu.be/9zxUIuyXWfw

https://youtu.be/o3U4CLNZx-c
 
Folglich bedeutet breiter Docht auch höhere Kochtemperatur. Allerdings bringt der breite Docht auch einen starken Geruch bei der Verbrennung mit. Zudem waren Unfälle mit Petroleum nach den Erzählungen meiner Großeltern mit Mitteln der 1920er Jahre fast nicht zu löschen, daher war mein Großvater damals mehr von anderen Brennquellen begeistert wie Karbid oder Holzgas.
Sehr schönes Exemplar Deiner Sammlung!
Wolfgang (SAGEN.at)
 
Kronprinz Gasofen Nr 1 in Betrieb

https://youtu.be/9ggwkLgAT0c

Kronprinz Prospekt

https://www.pelam.de/media/pelam/downloads/kronprinz.pdf
 
Im Jahr 1916 kaufte Leopold Kimpink (?-1945) das Gelände eines von 1850-1910 bestehenden Ziegelwerks[1] zwischen Mödlinger Straße und der heutigen Wiener Neustädter Straße B17. Bereits 1912 findet man die Kronprinz-Werke schon in Wien Neubau, Kaiserstraße 50, wo später sich später die Niederlassung befand.[2]

Begann Kimpink zuerst mit der Produktion von Grammophonen und von Schallplatten[3] richtete er bald dauch die Produktion von Petrolgaskochern und -öfen ein. Diese kamen als Kronprinzöfen auf den Markt.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden sowohl im In- als auch im Ausland viele dieser Öfen verkauft, sodass bald Filialen in München, Budapest, in Jugoslawien und auch in der Türkei eingerichtet wurden. Allein in Guntramsdorf waren um 1930 etwa 100 Arbeiter beschäftigt. Beachtenswert ist dabei, dass die Kronprinzwerke zu den eifrigsten Werbe-Akteuren zählte.[4]

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die seit längerer Zeit bestehende Abfüllanlage zur Abgabe von Petroleum in Kannen bombardiert und schwer beschädigt.[1] Als am 25. Juli 1945 Kimpink starb, wurde das Unternehmen noch einige Jahr durch seine Witwe weitergeführt.

Durch die Weiterentwicklung der Öfen allgemein konnten die Kronprinzöfen kaum mehr verkauft werden. So konnten nur mehr Lagerbestände abverkauft werden.

Aber nach dem Zweiten Weltkrieg konnte Kimpink die Fabrik nicht mehr in Schwung bringen; der Betrieb war ein Opfer des Fortschritts geworden (Kronprinzöfen wurde nicht mehr gekauft). Als Leopold Kimpink am 25. Juli 1945 starb, führte seine Witwe den Betrieb für den Abverkauf der Lagerbestände einige Jahre weiter
Im Jahr 1956 findet sich das Unternehmen noch als aufrecht im Industrie-Compass.[5] Im Jahr 1956 wurde das Werksgelände an Herbert Turnauer verkauft, der mit seiner Stolllack hierher übersiedelte. Die Lackfabrik besteht als Werk der Axalta Coating Systems bis heute.
Literatur
Chronik der Marktgemeinde Guntramsdorf (Eigenverlag der Marktgemeinde Guntramsdorf, zahlreiche Ausgaben)

Quelle https://regiowiki.at/wiki/Kronprinz-Werke

Aus Kronprinz Werke Archiv, "Anerkennungen Jänner 1928 nach Datum geordnet":

Wien, am 3. Jänner 1928

Sehr geehrter Herr Kimpink!

Besten Dank für Ihre Neujahrswünsche! Auch ich wünsche Ihnen im neuen Jahr 1928 recht grosses Absatz. Ihrer ausgezeichneten Petrolgas-Maschine "Kronprinz" ist mein guter Freund, der mir in kürzester Zeit mein Zimmer erwärmt und mir hilft Geld zu sparen; und seit der Zeit, da ich den unteren Teil des Vergassers mit einem alten kleinen Zahnbürstel jeden Tag vor dem Anheizen gut abreibe, brennt er den ganzen Tag, 8-9 Stunden vollkommen geruchslos, was seine Feinde auch zugeben müssen. Werde denselben wie bisher auch in Zukunft allen meinen Bekannten wärmstens anempfehlen und sobald ich etwas bedarf, es bei Ihnen kaufen. Auch die von Ihnen gekauften Dochte brennen ausgezeichnet.

Es zeichnet sich
hochachtungsvoll
A.M., Lehrerin, Wien. IV., Gusshaustrasse

Wien, 13. Jänner 1928

sehr geehrter Herr

Vor allem verzeihen Sie dass ich Sie so lange über meinen Entschluss im unklaren liess. Habe von Ihren g. Erlaubnis Gebrauch gemacht und meine kleine Maschine am 7.1. in Ihrer Filiale Kaiserstrasse gegen eine grössere ausgetauscht. Leider erlaubten mir meine momentanen ziemlich schlechten materiellen Verhältnisse nicht, den von Ihnen empfohlenen und auch meinen Wünschen besser entsprechender Type-Original-Ofen anzuschaffen. Musste mich daher wieder mit einem Ex Type II begnügen. Bin mit ihm auch ganz zufrieden.

Achtungsvoll

B.R., Wien. XII., Ratschkygasse

Innsbruck, 13. Jänner 1928

Euer Hochwohlgeboren!

Ich habe Ihren Neujahrswunsch mit Freude erhalten und bin in der Lage Ihnen den besten Dank zukommen zu lassen. Und bin auch sehr erfreut über Ihre Maschine, da sie mir meine vollste Zufriedenheit bringt und sie jetzt nur als Heizmaschine brauche. Später werde ich dann schon andere Körper dazu bestellen, wann ich sie nötig habe und im Sommer den Reservedocht und die Schere bestellen. Jetzt bin ich arbeitslos.

Hochachtungsvoll

SCH. R.

P.T.
Seit zirka 16 Jahren benütze Ihren "Kronprinz" zu vollster Zufriedenheit koche und backe damit für 7 Personen. er hat mir bisher vorzügliche Dienste geleistet. Habe keinerlei andere Koch- und Wärme-Gelegenheit in der Wohnung. Nun aber funktionieren die Schrauben nicht mehr und die Vergasungsteile sind sehr gebrechlich. Eine Reparatur muss unbedingt vorgenommen werden. Mussten den "Kronprinz" heute ausser Betrieb setzen. Bin gezwungen an Sie die dringende Bitte zu richten, für die Zeit der Reparatur mir diesen Teil ev. gegen Vergütung Ersatz zu leihen. der Petroleumbehälter ist noch tadellos (Messing). Habe mir einen Petrolvergasser ohne Docht ausgeliehen, damit kann ich kochen, auch nicht einmal ein Tee. Wenn Sie verhüten wollen, dass ich mit samt diesem Kochapparat in die Luft fliege, dann bitte erfüllen Sie meinen Wunsch. Ersuche aber um sofortige Erledigung. Bin jetzt ganz kalt gestellt. Habe in der Filiale Kaiserstrasse seinerzeit gekauft. Erbitte schnellstens Antwort.

M.B., Wien IX., Althanstrasse
 
"Ehe mit den Belobungen und Anerkennungen von den "Kronprinz" Kunden begonnen wird, soll hier ein richterliches Urteil vor Augen geführt werden, aus welchen hervorgeht, dass "Kronprinz" im Gerichtsaal auch seine Geruchlosigkeit geprüft, das hält, was in den Katalogen über dieses Fabrikat beschrieben steht. Wenn Ihnen jemand behauptet, dass "Kronprinz" Geruch verbreitet, dann sagen Sie ihm, dass er in Einbildung lebe oder die Maschine nicht rein hält und nicht nach der Gebrauchtanweisung behandle. Wird im allgemeinen behauptet, dass Petrolgas-Maschinen Geruch verbreiten, dann muss von dieser Behauptung "Kronprinz" auf jeden Fall ausgeschaltet werden und wird diesbezüglich auf dieses Urteil und Seite 6 dieses Kataloges verwiesen.

"C VIII 245/23/5
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat in der Rechtsache der klagende Partei K.F.M., Kaufmann in Wien, XVIII., Weidlichgasse 9 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ludwig Fischer, Wien, gegen die beklagte Partei prot. Firma Leop. Kimpink, fabrikmässige Erzeugung der Petrolgas-Heiz- und Kochmaschinen in Wien I, Grabe 29, wegen einer Million Kronen durch den Landesgerichtsrat Schmidt nach durchgeführter Verhandlung zu Recht erkannt:

Das Klagebegehren: Die beklagte Partei ist schuldig, den ihr von für einen Kronprinz-Petrolgas-ofen Nr.2.V samt einer Schere am 24. Oktober 1922 Kaufpreis im eingeschränkten Betrage von einer Million Kronen samt 6 Prozent Zinsen vom 25. Oktober 1922 binen 14 Tagen bei Exekution rückzuerstatten und binen derselben Frist die Prozesskosten bei Exekution zu ersetzen wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagte Partei mit 689.830 Kronen bestimmten Prozesskosten binen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Entscheidungsgründe:

Unbestritten ist dass der Kläger im Oktober 1922 bei der beklagten einen Petroleumofen Marke Kronprinz kaufte, für welchen die Geruchlosigkeit beim Brennen zugesichert wurde.

Nun behauptet der Kläger, dass der Ofen beim Brennen zugesichert wurde.

Der Beklagte bestreitet diesen Mangel und behauptet, dass dieser Mangel, wenn er überhaupt bestehe, nur auf die unsachgemässe Behandlung des Ofens zurückzuführen sei.

Das Gericht hat zur Feststellung des Tatbestandes das Anzünden und Brennen des in redestehenden Ofens in einem abgesonderten Raume des Gerichtgebäudes veranlasst und nach einstündiger Brenndauer den Raum wieder betreten.

Der Raum war mit wamer trockener Luft erfüllt, ein Geruch war nicht wahrnehmbar.

Auf Grund dieser Feststellung konnte das Gericht den vom Kläger behaupteten Mangel als nicht erwiesen annehmen. In dieser Annahme wurde das gericht sowohl durch die Angaben des Klägers als auch der als Zeugin vernommenen Ehegattin des Klägers bestärkt, da ersterer nach wie vor behauptete, dass der Ofen zu Hause keinen anderen Geruch verbreitete, während seine Ehegattin den Geruch als undefinierbar bezeichnet.

Als undefinierbar wurde laut Ansicht des Gerichtes von der Zeugin deswegen bezeichnet weil der Ofen jene warme und trockene Luft verbreitet, wie sie sich bei Heizkörpern, die keine direkte Luftzufuhr (Schlot) besitzen und bei Zentralheizungen oder elektrischen Oefen sich stets entwickeln. Diese warme trockene Luft vermag wohl wie gerichtsbekannt besonders disponierten Personen ein gewisses Unbehagen verursachen, eine Geruch verbreitet ein solcher Ofen (Heizkörper) ebensowenig wie der Petroleumofen.

Da somit der behaupte Mangel weder bei der Brennprobe vor Gericht noch bei der im Hause des Klägers vorgenommenen Heizung bestanden hat, fehlt jeder Anlass zur Aufhebung des Vertrages und musste das Klagebegehren abgewiesen werden.

Entscheidung im Kostenpunkte 41 ZI. 10. Dr. Schmidt
Bezirksgericht für Handelssachen Wien Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Abt. VIII. am 5. Oktober 1922 Kanzleileiter Dr. Fröhlich

Quelle:"Wass weisst ihr von Kronprinz?" Kronprinz Werke o.J. S. 17
 

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