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"Griaß di" als Patent einer deutschen Firma

baru

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Sachen gibt's, die gibt's gar nicht!
Sonderbare Blüten, die das Geschäftsleben treibt ...:smi_mitha

Aus http://tirol.orf.at/news/stories/2544224/ :

Österreichs beliebteste Grußformel ist in deutscher Hand: „Griaß di“ ist seit 2011 als Wortmarke von einer deutschen Firma geschützt. Bekannt wurde das erst, als ein Tiroler mit einem „Griaß di“-T-Shirt Ärger bekam.

Mit seinem Onlineversand hätte sich ein Tiroler kürzlich fast Ärger eingehandelt. Er bot T-Shirts unter anderem mit der Aufschrift „Griaß di“ an, daraufhin drohte ihm eine deutsche Firma mit dem Anwalt. Das T-Shirt, so ein Bericht des ORF-Servicemagazins „konkret“, wurde aus dem Sortiment des Onlineshops genommen.
„Pfiat di“ ist noch zu haben

In Alicante in Spanien wird über EU-Marken entschieden, dort hat sich das deutsche Unternehmen „Griaß di“ als sogenannte Wortmarke schützen lassen. Das kostet für zehn Jahre 900 Euro und gilt für bestimmte Produktgruppen. „Griaß di“ darf dann zum Beispiel nicht auf Prospekte, Turnschuhe, Kalender oder Socken gedruckt werden.

Verboten ist laut Markenurkunde z. B. auch die Verwendung auf „Schaufeln zur Entsorgung von Hundekot“. Das „Griaß di“ ist in guter Gesellschaft, denn auch das „Servus“ steht schon unter Schutz. Für Bekleidung noch zu haben wären derzeit aber „Griaß enk“ oder „Pfiat di“.

Laut dem Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler schützt die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. In diesem Fall ist die Marke „Griaß di“ geschützt für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch ein, zwei weitere Warenklassen. Appliziert z. B. auf Fahrrädern würde der Markenschutz nicht gelten, so Torggler gegenüber dem ORF.
Dass der Schutz von „Griaß di“ überhaupt möglich war, so der Patentanwalt, sei überraschend. Denn in Deutschland wollte schon einmal jemand diesen Gruß als nationale Marke schützen lassen und ist damit abgeblitzt.

„Auch in Alicante gilt eigentlich, dass wenn in einem Mitgliedsstaat etwas als nicht markenschutzfähige Angabe gilt, dann kann es auch in Spanien nicht eingetragen werden. Offensichtlich haben die Prüfer hier etwas übersehen“, so Torggler. Geprüft werde auch in der Amtssprache Deutsch, vielleicht aber von einem Norddeutschen, dem das „Griaß di“ einfach nicht geläufig war.

Dementsprechend sieht Torggler auch Chancen, das „Griaß di“ vom Markenschutz wieder zu befreien. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Deutschen Bundespatentgerichts über einen Markenschutz für „Bon Soir“: „Darin werden auch frühere Entscheidungen zitiert, die betreffen ‚Hallo‘, ‚Hey‘, ‚Ciao‘, also alles ähnlich wie ‚Griaß di‘. Ich glaube, wenn man die Marke ‚Griaß di‘ anfechten würde mit einem Löschungsantrag, hätte man wegen mangelnder Unterscheidungskraft gute Erfolgsaussichten!“

Insgesamt stößt der Markenschutz für Grußformeln auf wenig Resonanz. „Wenn sich das weiter entwickelt, wird das sicher zu zahllosen juristischen Auseinandersetzungen führen“, befürchtet der Innsbruck Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer.

Wenn ich jetzt ein Foto mit dem Schriftzug "Griaß di!" ins Forum stelle, dann...:smi_predi ??
 
Irgendwie auch schön, dass die Leute keine anderen Sorgen haben und für jede Absurdität zahlen. Ein Wursthersteller wollte doch eine ganze Bergspitze kaufen....
Es wär zum Lachen, aber manchmal soll man sich auch fragen dürfen, wie es einer Gesellschaft geht, in der die Einen so viel Geld haben, dass ihnen nichts mehr zu blöd ist, während eine immer größere Schar jeden Tag ums Durchkommen rauft.
 
Das interessante dabei ist das solche und andere Blödheiten von so vielen Leuten auch noch unterstützt wird. Da stellts einen die Haare auf. :smi_ersch
 
Es geht halt nur um eine Sache: Geld, Geld und nochmals Geld.
Ob die Patentierung dieser Grußformel, die Patentierung von Zeichen z.B. des MfS der ehemaligen DDR oder das heute so beliebte Domainparken - es geht nur um den schnöden Mammon.
Auch zwei von mir einst genutzte Domainadressen wurden von einem Schweizer und einem Engländer aufgekauft.
Keine dieser Adressen ist mit Inhalten hinterlegt, aber man "darf" sie den jetzigen Eigentümern abkaufen.
Dresdner
 
@ Dresdner:
Auch zwei von mir einst genutzte Domainadressen wurden von einem Schweizer und einem Engländer aufgekauft.
Das klingt mir bei bestem Willen nicht plausibel?
Dann hast Du vermutlich das Nutzungsrecht vorher selbst aufgegeben oder die Domänen selbst weiterverkauft?
Andere Varianten sind rechtlich absolut nicht möglich!

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Zum Markenschutz ist anzumerken, dass heute grundsätzlich das Problem der Markenanmeldung vorliegt!

Wer etwa als Kleinunternehmer eine Marke anmeldet, wird sofort mit unzähligen Abmahnungen von Anwälten zugeschüttet, so dass es eine sehr hohe Kunst ist, überhaupt bis zur eigenen Markenanmeldung vorzudringen.
Es ist tatsächlich ziemlich seltsam, mit welchen sonderbaren und wirtschaftsfeindlichen Abmahngeschäften die Anwälte ihr Geld verdienen.

Daher wurde in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt praktisch der gesamte Wortschatz markenrechtlich geschützt und jedes Substantiv was auch nur annähernd so klingt wie eine mächtigere Marke wird während des Anmeldeprozesses von Anwälten abgemahnt bzw. der Anmelder zur Rücknahme der Anmeldung gepresst/genötigt/gedrängt.

Damit erklärt sich vermutlich der Versuch nun anstelle der längst vergriffenen Substantive auch auf Redewendungen wie "Griaß di" etc auszuweichen.

Die Markenanmeldung von Redewendungen ist kein wünschenswerter Zustand, die Kritiker sollten sich aber bewusst sein, dass es eben sonst kaum mehr ein nicht geschütztes Substantiv gibt...

Noch ein Hinweis: Markenschutz hat mit Patentschutz nichts zu tun!

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Eine Frage:
Gibt es den Markenschutz oder Patent nur von deutschen-österreichischen Wörtern oder auf alle Sprachen und auch Kontinenten?
Wie ist das mit Englisch oder Spanisch,zum Beispiel in Amerika? Hat da England oder Spanien den Markenschutz oder das Patent?:kopfkratz
 
Dann hast Du vermutlich das Nutzungsrecht vorher selbst aufgegeben
Ja, das ist richtig.
Dass dann die Adressen neu verkauft werden, ist auch verständlich. Was jedoch befremdlich ist, ist die Tatsache, dass die Adressen von den neuen Eigetümern lediglich zum Zweck des Weiterverkaufs erworben wurden.

Völlig neu für mich ist die folgende Information:
Wer etwa als Kleinunternehmer eine Marke anmeldet, wird sofort mit unzähligen Abmahnungen von Anwälten zugeschüttet, so dass es eine sehr hohe Kunst ist, überhaupt bis zur eigenen Markenanmeldung vorzudringen.

Abmahnungen bereits im Anmeldungsprozess, da kann wirklich keine Privatperson oder Kleinunternehmer mehr sicher sein.

Interessant ist auch eine Recherche in den Datenbanken des Patentamtes; was da so alles z.B. in Verbindung mit dem eigenen Familiennamen geschützt ist ...

Dresdner
 
Abmahnungen bereits im Anmeldungsprozess
habe ich vielleicht unklar ausgedrückt: wenige Tage nach der Anmeldung trudeln die Drohbriefe (Klagsdrohungen) der verschiedenen Anwälte ein, die Markenanmeldung sofort wieder zurückzuziehen.
Und da ist natürlich nicht das gleiche Wort gemeint, denn das wäre ja sowieso schon bei der Markenanmeldung gesperrt!
Sondern die üblichen Argumente sind Verwechslungsgefahr mit schon eingetragener Marke, gleiche Wortlänge, ähnlicher Wortklang, gleicher Worttakt und so weiter!

Wolfgang (SAGEN.at)
 
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