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Dorfjustiz 1872

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Ein Stückchen gal..ischer Dorfjustiz

Im Zloczower Kreise geschah es, daß ein Bäuerlein genügende Anhaltspunkte zu haben wähnte, um sein Weibchen des Ehebruches beinzichtigen zu dürfen. Er führte deshalb beim Ortrichter Klage und bezeichnete auch nebenbei den mit allen männlichen Tugenden begabten Nebenbuhler namentlich. Nach durchgeführter Verhandlung und nach Anrufung eines echten Branntweingeistes fällte der Ortsrichter das "Urtel", dahin lautend, daß die ehebrecherische Gattin gehalten sei, zwölf Ruthenstreiche zu acquirieren und zwei Garniec Schnaps zu Nutzen der Gerichts-Kommission zu zahlen. Der Verführer ging straflos aus, weil man ihn nicht finden konnte. Dagegen wurden dem unglücklichen Gatten sechs Stockstreiche wegen mangelhafter Beaufsichtigung der Frau zu Theil, und da Letztere kein Geld zum Bezahlen des Schnapses hatte, mußte deren Gespons den Pelz als Hypothek beim Dorfschänker deponieren. Gerichtshof und Sträflinge gingen erst Tags darauf angehitert nach Hause.

Anmerkung: gal..ischer = fehlende Zeichen nicht lesbar

Quelle: Innsbrucker Nachrichten, Nr. 217, 21.9.1872

Wolfgang (SAGEN.at)
 
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