harry
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In einem Monat feiert der Prater sein 250-Jahr Jubiläum und mit dieser Kundmachung hat es begonnen. (Quelle: ANNO-Zeitungsarchiv der Nationalbibliothek).
Im Wiener Diarium (dem Vorläufer der Wiener Zeitung) auf Seite 8 ist diese bemerkenswerte Verlautbarung zu lesen!
"Es wird damit jedermänniglich kundge-
macht, wasmassen Se. kaiserl. Majest. aus
allerhöchst zu dem hiesigen Publico allermildest
hegenden Zuneigung Sich allergnädigst ent-
schlossen, und verordnet haben, daß künftighin
und von nun an, zu allen Zeiten des Jahrs,
und zu allen Stunden des Tags ohne Un-
terschied jedermann in den Bratter(1) sowohl,
als in das Stadtgut(2) frey spatzieren zu gehen,
zu reiten, und zu fahren, und zwar nicht nur
in der Hauptallee, sondern auch in den Sei-
tenalleen, Wiesen und Plätzen (die allzu ab-
gelegene Orte, und dicke Waldungen, wegen
sonst etwa zu besorgenden Unfugs und Miß-
brauchs alleinig ausgenommen) erlaubet, auch
Niemanden verwehrt sein soll, sich daselbst
mit Ballonschlagen, Keglscheiben und an-
dernerlaubten Unterhaltungen eigenen Gefal-
lens(3) zu divertieren: wobey man sich aber ver-
siehet, daß niemand bey solcher zu mehrerer
Ergötzlichkeit des Publici allergnädigst ver-
stattenden Freyheit sich gelüsten lassen werde,
ainige Unfüglichkeit, oder sonstig unerlaubte
Ausschweifungen, zu unternehmen, und anmit
zu einem allerhöchsten Missfallen Anlass zu
geben. Wien, den 7. April 1766."
(1) Bratter = Prater
(2) Stadtgut: Damals ein bewaldetse Gebiet westlich des Pratersterns zwischen Nordbahnstraße und Praterstraße.
(3) ... Unterhaltungen eigenen Gefallens ...: Hier liegt der Ursprung des Vergnügungsparks "Wurstlprater"
Das Wienmuseum zeigt vom 10.3.2016 bis 21.8.2016 aus diesem Anlass die Ausstellung "In den Prater!-Wiener Vergnügungen seit 1766".
Im Wiener Diarium (dem Vorläufer der Wiener Zeitung) auf Seite 8 ist diese bemerkenswerte Verlautbarung zu lesen!
"Es wird damit jedermänniglich kundge-
macht, wasmassen Se. kaiserl. Majest. aus
allerhöchst zu dem hiesigen Publico allermildest
hegenden Zuneigung Sich allergnädigst ent-
schlossen, und verordnet haben, daß künftighin
und von nun an, zu allen Zeiten des Jahrs,
und zu allen Stunden des Tags ohne Un-
terschied jedermann in den Bratter(1) sowohl,
als in das Stadtgut(2) frey spatzieren zu gehen,
zu reiten, und zu fahren, und zwar nicht nur
in der Hauptallee, sondern auch in den Sei-
tenalleen, Wiesen und Plätzen (die allzu ab-
gelegene Orte, und dicke Waldungen, wegen
sonst etwa zu besorgenden Unfugs und Miß-
brauchs alleinig ausgenommen) erlaubet, auch
Niemanden verwehrt sein soll, sich daselbst
mit Ballonschlagen, Keglscheiben und an-
dernerlaubten Unterhaltungen eigenen Gefal-
lens(3) zu divertieren: wobey man sich aber ver-
siehet, daß niemand bey solcher zu mehrerer
Ergötzlichkeit des Publici allergnädigst ver-
stattenden Freyheit sich gelüsten lassen werde,
ainige Unfüglichkeit, oder sonstig unerlaubte
Ausschweifungen, zu unternehmen, und anmit
zu einem allerhöchsten Missfallen Anlass zu
geben. Wien, den 7. April 1766."
(1) Bratter = Prater
(2) Stadtgut: Damals ein bewaldetse Gebiet westlich des Pratersterns zwischen Nordbahnstraße und Praterstraße.
(3) ... Unterhaltungen eigenen Gefallens ...: Hier liegt der Ursprung des Vergnügungsparks "Wurstlprater"
Das Wienmuseum zeigt vom 10.3.2016 bis 21.8.2016 aus diesem Anlass die Ausstellung "In den Prater!-Wiener Vergnügungen seit 1766".